Schäuble lässt bei Online-Durchsuchungen nicht locker

Der Bundesinnenminister hat klargemacht, dass er an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen festhält. Aus der SPD kommen dagegen Stimmen nach einem Moratorium.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat klargemacht, dass er prinzipiell an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen festhält. "Das Internet gewinnt bei der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung", betonte der CDU-Politiker laut dpa am heutigen Freitag nach einer Konferenz mit seinen Unionskollegen der Bundesländer in Bremen. "Deshalb müssen die Sicherheitsbehörden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben, hier aufzuklären." Das Internet sei ein Forum zur Verabredung terroristischer Straftaten, für Anleitungen zum Bombenbau oder auch einfach interessant für die Frage, welche Straftaten geplant seien. Zunächst müsse aber die rechtliche Grundlage verdeckter Online-Durchsuchungen geprüft werden.

Schäuble hatte gestern dem großen Druck aus der Opposition und der SPD-Fraktion nachgegeben und die Internetbeschnüffelungen durch Geheimdienste vorläufig gestoppt. Diese hatte sein Vorgänger, Otto Schily (SPD), auf Basis einer Dienstvorschrift gestattet. Wie lange die Aussetzung der Online-Durchsuchungen durch Nachrichtendienste gelten soll, wollte der Innenminister nicht sagen. Man wolle aber "auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite bleiben" und gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung vornehmen, meinte Schäuble. Ob dies nötig sei, müsse rasch geklärt werden.

In Deutschland hat es seit der Anweisung Schilys 2005 unter Rot-Grün "deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen" gegeben, brachte derweil eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums heute etwas mehr Licht in das Dunkel rund um die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und des Parlaments durchgeführten Ausspähungen von Festplatten. Eine genauere Zahl nannte sie nicht.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat derweil ein Moratorium für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert. "Es ist evident, dass es gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt", sagte er. Alle weiteren Beratungen über die Schaffung einer Rechtsgrundlage seien zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Regelungen aus Nordrhein-Westfalen entschieden habe. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt.

Wiefelspütz bekundete jetzt, dass er das Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig halte. Er begrüßte zudem den von Schäuble verfügten vorläufigen Stopp geheimdienstlicher Online-Durchsuchungen. Bei entsprechenden Spitzeltätigkeiten auf Basis einer Dienstanweisung fehle jedes Maß an Grundrechtsschutz vor allem im Kernbereich der privaten Lebensführung. Grundsätzlich hält Wiefelspütz Online-Durchsuchungen aber weiter in besonderen Fällen für ein geeignetes Ermittlungsinstrument. Die Hürden müssten allerdings sehr hoch angesetzt werden. Gegenwärtig könne er sich zudem nicht vorstellen, sagte der Innenexperte mit Blick auf weiter gehende Bedenken innerhalb seiner Fraktion gegen heimliche Festplatten-Ausspähungen, dass innerhalb der großen Koalition ein Konsens über eine rechtliche Grundlage zu erreichen sei. Im März hatte sich Wiefelspütz noch sicher gezeigt, dass Online-Durchsuchungen "selbstverständlich" mit klarer Rechtsgrundlage eingeführt würden.

Die Opposition reagierte bislang schweigend auf das Einlenken Schäubles. Es sei doch das Mindeste, dass man eine bekannt gewordene rechtswidrige Praxis, einstweilen untersagt, war aus den Reihen der kleinen Bundestagsfraktionen allein zu hören. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern gestattet.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)