Apple in Großbritannien erneut erfolglos gegen Samsung

Auch im Berufungsverfahren konnte Apple die britischen Richter nicht davon überzeugen, dass Samsungs Tablets seine Geschmacksmuster verletzen. Apple muss die Entscheidung auf seiner Website und in Zeitungen veröffentlichen.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit seiner Klage gegen Samsung wegen angeblicher Verletzung des iPad-Geschmacksmusters ist Apple in Großbritannien auch im Berufungsverfahren gescheitert. Die Richter schlossen sich dem Urteil von Colin Birss in der ersten Instanz an, der im Juli 2012 festgestellt hatte, Samsungs Tablets seien nicht "so cool" wie Apples iPad. Hinreichend kundige Betrachter könnten die Geräte leicht voneinander unterscheiden, folglich verletzten Samsungs Galaxy-Modelle nicht das europäische Geschmacksmuster für Apples Tablet.

Auch Birss' Anordnung, Apple müsse die Niederlage auf seiner britischen Homepage und in britischen Tageszeitungen veröffentlichen, bestätigte das Berufungsgericht von England und Wales. Allerdings reicht dafür auf der Webseite ein Link, der zu dem vom Gericht vorgeschriebenen Text führt.

In ihrer Entscheidung kritisierten die britischen Richter mehrfach das Düsseldorfer Oberlandesgericht für das vorläufige europaweite Verkaufsverbot gegen Samsung Galaxy 7.7, das es am 24.7.2012 verhängte. Die von Birss am 9. Juli verkündete Entscheidung gelte wegen der EU-Richtlinie EC/44/2011 automatisch in der ganzen Gemeinschaft. Die Düsseldorfer Richter hätten deshalb kein Recht gehabt, ein einstweiliges Verkaufsverbot zu erlassen, das dieser Entscheidung widerspricht. Allerdings hatten sie sich dabei auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bezogen, nicht auf die Verletzung des Geschmacksmusters.

Noch ist die Entscheidung in der Hauptsache vor dem Düsseldorfer OLG offen, bei der Apples Chancen schlecht zu stehen scheinen. Die zuständige Richterin will zunächst die Entscheidung des europäischen Markenamts abwarten, wo Samsung das Löschen des iPad-Geschmacksmusters beantragt hat. (ck)