Oberstes US-Gericht schränkt Trivialpatente ein

Der Supreme Court hat in zwei Grundsatzentscheidungen geurteilt, dass "offensichtliche" Ansprüche auf Monopolrechte einfacher Neukombinationen für nicht schutzwürdig erklärt werden können und dass Software kein "Bauteil" ist.

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Der Oberste US-Gerichtshof hat am gestrigen Montag zwei Grundsatzentscheidungen erlassen, die den Weg für eine Neuausrichtung des US-Patentwesens frei machen. Zum [#krs einen] hat der Supreme Court einstimmig geurteilt, dass die strengen Anforderungen des Federal Circuit Court of Appeals zur Bestimmung der "Offensichtlichkeit" eines Schutzanspruchs nicht zu halten sind und nachgebessert werden müssen. Damit soll es Firmen oder unabhängigen Erfindern letztlich schwerer werden, sich triviale Entwicklungen gewerblich schützen zu lassen. Zum anderen hat das höchste Gericht der USA in einem besonders diffizilen Fall entschieden, dass Software-Code eine Blaupause darstellt und nicht als "Bauteil" einer Erfindung anzusehen ist. Demnach können in den USA keine Schadensersatzansprüche für Verletzungen eines US-Patents im Ausland geltend gemacht werden.

KSR International vs. Teleflex

In dem viel beachteten ersten Rechtsstreit ging es um die Neubestimmung eines der wichtigsten Ausschlusskriteriums für die Erteilung von Patenten. Gemäß einem US-Bundesgesetz von 1952 hat eine Erfindung eigentlich als trivial und damit nicht schutzwürdig zu gelten, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als offensichtlich bezeichnet. Der Federal Circuit Court of Appeals hatte in den vergangenen Jahren aber eine weitgehende Einschränkung der Offensichtlichkeitsregel vorgenommen, indem er einen zusätzlichen Test entwickelte: Eine Erfindung konnte demnach nur als trivial bezeichnet werden, wenn es "eine Unterrichtung, eine Anregung oder einen geistigen Antrieb" gab, in deren Folge ein Patentanmelder Informationen über bereits bestehende Erfindungen in seinem speziellen Gebiet erhielt.

Folglich reichte selbst eine einfache Neukombination bereits bekannter Techniken oder Verfahren aus, um einen Monopolanspruch zu erhalten. Nur, wenn ein Kläger konkrete Hinweise auf identische bestehende Erfindungen im Sinne der "Prior Art" vorlegte, erkannte das Berufungsgericht die Offensichtlichkeit einer Patentanmeldung an und weist diese zurück.

In dem konkreten Fall hatte die US-Firma Teleflex zunächst dem kanadischen Autozulieferer KSR International vorgeworfen, bei einer elektronischen Pedalsteuerung gegen von ihr gehaltene Patentansprüche verstoßen zu haben. Die Kanadier beriefen sich dagegen darauf, dass die von Teleflex zum Patent angemeldete Kombination "bereits existierender, von der Stange zu kaufender Komponenten" nicht schützenswert gewesen sei. Ein Detroiter Bundesrichter gab der Zulieferfirma zunächst Recht und erklärte das Teleflex-Patent für nichtig. Im Januar 2005 entschied das Bundesberufungsgericht aber größtenteils zugunsten des US-Unternehmens. KSR wandte sich daher an den Supreme Court.

"Die Erteilung eines Patentschutzes für Forschritte, die sich im normalen Entwicklungsverlauf ohne echte Innovation abspielen, verhindern den Fortschritt und können im Fall von Patenten, die zuvor bekannte Elemente zusammenführen, frühere Erfindungen ihres Wertes und ihres Nutzens berauben", urteilte der Oberste Gerichtshof nun seiner Mehrheitsmeinung (PDF-Datei). Den Offensichtlichkeitstest des Berufungsgerichts erklärten die Richter zwar nicht für völlig ungültig, forderten aber wichtige Ergänzungen dazu. So müsse etwa auch das normale Expertenwissen zur Bestimmung des Ausschlusskriteriums herangezogen werden. Jede Erfindung setze die Latte für die Gewährung eines gewerblichen Schutzrechtes höher, sodass die "Ergebnisse gewöhnlicher Innovation" keinen Patentschutz erhalten dürften. Der Supreme Court sandte den Fall mit diesen Hinweisen zurück an das Berufungsgericht, dass seine langjährige Linie in der Patentrechtsprechung nun sorgfältig überarbeiten muss.

Im Rahmen der Anhörung in dem Prozess hatten sich insbesondere Computerfirmen wie Cisco und Microsoft für eine neue Bestimmung offensichtlicher Schutzansprüche ausgesprochen. Die Branche sieht sich seit längerem mit spektakulären Klagen und hohen Schadensersatzforderungen wie im Fall NTP gegen den Blackberry-Hersteller RIM konfrontiert und will den Ärger mit "Patent-Trollen" loswerden. Für die Beibehaltung des Status Quo mit breiten Patentierungsmöglichkeiten setzten sich dagegen Schwergewichte aus der "alten Wirtschaft" wie 3M, Johnson & Johnson, General Electric (GE) oder DuPont sowie Vereinigungen freier Erfinder und mittelständischer Firmen ein.

Dementsprechend fallen nun die Reaktionen aus: "Es wird bessere Möglichkeiten für Prüfer geben, Patente oder Anträge darauf auszusortieren, die nicht schutzwürdig sind", begrüßte Emery Simon von der Branchenvereinigung Business Software Alliance (BSA) das Urteil. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung der Stärkung der Patentqualität. Der Teleflex-Anwalt Todd Goldstein befürchtet dagegen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung sich auf "Milliarden von Dollars" belaufen und größere Unsicherheiten im Patentsystem erzeugt werden könnten. Es sei unklar, was nun überhaupt noch von den Gerichten als schutzwürdig anerkannt würde.

AT&T vs. Microsoft

Auch in dem zweiten Fall stellte sich der Supreme Court gegen den Federal Circuit Court of Appeals und den Kläger AT&T auf. Der Telekommunikationsriese wollte höchstgerichtlich durchsetzen, dass Microsoft mit der Verwendung eines von AT&T geschützten Audio-Codecs zur Spracherkennung auch mit dem Verkauf von Windows-Betriebssystemen außerhalb der USA ein entsprechendes eigenes US-Patent verletzt. In einer 7:1-Entscheidung (PDF-Datei) befanden die höchsten US-Richter jedoch, dass der von dem Softwaregiganten nach Übersee verschickte "abstrakte Software-Code" in Form von "Masterdisks" keine "Komponente" der AT&-T-Erfindung darstelle. Diese selbst würden nicht auf Rechnern im Ausland installiert, sondern davon erstellte Kopien.

In der Regel endet die Gültigkeit des US-Patentrechts an der Staatsgrenze. Ein besonderes Bundesgesetz regelt jedoch, dass im Ausland mit geschützten Bauteilen aus den USA hergestellte Produkte ebenfalls US-Patente verletzen können. Diese Bestimmung trifft auf Software-Quellcode nach Ansicht der Mehrheit der Supreme-Court-Richter nicht zu. Bei Installieren sei ein "zusätzlicher Schritt" beim Aufspielen der Kopien nötig. Die bei der Anhörung zu dem Fall aufgekommene Frage, ob Computerprogramme an sich überhaupt eine patentierbare Erfindung darstellen, beantwortete der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung nicht. Ed Black, Präsident der auch Microsoft zu ihren Mitgliedern zählenden Computer & Communications Industry Association (CCIA), erklärte denn auch, dass der Bereich Softwarepatente und ihrer Verankerung im Patentwesen nach dem Urteil "weiterer Studien bedürfe".

Die Redmonder selbst zeigten sich mit dem Richtspruch gänzlich zufrieden: Er spreche für ein "funktionierendes globales Patentsystem", betonte Konzernjustiziar Brad Smith. Man sei froh, dass der gewerbliche Rechtsschutz für Software anerkannt worden sei, US-Gerichte aber auch die Rechtsprechung in anderen Ländern berücksichtigen würden. Microsoft verspricht sich von dem Urteil auch Auswirkungen etwa auf den Rechtsstreit mit Alcatel-Lucents um die Verletzung zweier MP3-Patentansprüche. Eine US-Jury setzte hier eine Schadensersatzforderung in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar gegen die Redmonder durch, wobei die Geschworenen auch Auslandsverkäufe zur Bemessung der Ausgleichssumme mit berücksichtigten.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (anw)