Zollkriminalamt sucht Trojaner-Programmierer

Beim Dienstsitz der Strafverfolgungsbehörde in Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für zwei Jahre zwei Stellen mit dem Aufgabenschwerpunkt Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu besetzen.

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Das Zollkriminalamt (ZKA) ist mit einer Stellenanzeige auf der Suche nach Entwicklern von Staatstrojanern. Beim Dienstsitz der Strafverfolgungsbehörde in Köln sind demnach zum nächstmöglichen Zeitpunkt für zwei Jahre zwei Stellen mit dem Aufgabenschwerpunkt Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu besetzen. Das Aufgabengebiet soll hauptsächlich "Planung, Betrieb und Optimierung eines modernen Telekommunikationsnetzes" unter dem Gesichtspunkt des Abhörens auch verschlüsselter Internet-Telefonate umfassen.

Bewerber, die sich bis zum 28. November bei der Zollfahndung melden müssen, sollen zudem die Informationstechnik allgemein und einschlägige Sicherheitsfragen "im fachlichen Kontext" betrachten, Leistungsbeschreibungen unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erstellen und Beschaffungsmaßnahmen vorbereiten sowie begleiten können. Auch die Marktbeobachtung und die technische Beratung der eigenen sowie externer Dienststellen gehören zum Aufgabengebiet.

Mitzubringen sind neben einem abgeschlossenen einschlägigen Fachhochschulstudium möglichst drei Jahre Berufserfahrung sowie "fachliches Wissen im Bereich IT-Sicherheitsarchitekturen" insbesondere bei Betriebssystemen wie Linux, Windows oder Mac OS X. Praktische Erfahrung bei der Softwaremodellierung einschließlich Qualitätssicherung sind ebenfalls genauso gefragt wie methodische Vorgehensweise, Teamfähigkeit und Organisationsvermögen.

Im September hatte bereits das Bundeskriminalamt (BKA) eine Stelle für einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter zur Entwicklung technischer Überwachungsmethoden bei Straftaten im Zusammenhang mit Computernetzwerken ausgeschrieben. Die längere Zeit zum Abhören der Internet-Telefonie eingesetzten Staatstrojaner waren zuvor durch Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs (CCC) in Misskredit geraten und sollen vorläufig nicht mehr verwendet werden. Ob eine Quellen-TKÜ, die Trojaner zum Abhören von Internet-Telefonie vor dem Verschlüsseln beim Sender oder nach dem Entschlüsseln beim Empfänger einsetzt, überhaupt mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar ist, ist unter Experten und in der Politik umstritten. (jk)