Winterreifen-Pflichten in Europa

Die Winterreifenpflichten sind in Europa recht unterschiedlich geregelt. Wie jedes Jahr informiert der ADAC, worauf man achten sollte, wenn man sich in andere Länder aufmacht

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  • tsc
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München, 6. November 2012 – Die Winterreifenpflichten sind in Europa recht unterschiedlich geregelt. Wie jedes Jahr informiert der ADAC, worauf man achten sollte, wenn man sich in andere Länder aufmacht.

In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Es sind aber auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind. Die "situationsabhängige Winterreifenpflicht", um es einmal so zu nennen, gilt vom 1. November bis zum 15. April. Angesichts der für die Alpenrepublik typischen klimatischen Bedingungen sollte man in dieser Zeit in Österreich besser nicht ohne Winterreifen fahren. Die Regelung ist zwar etwas schwammig, aber bei der Ahndung von Verkehrsvergehen haben unsere Nachbarn in der Regel klare Vorstellungen. Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, genau genommen gibt es überhaupt keine klare Regelung, nach der man sich richten könnte. Behindert man mit Sommerreifen den Verkehr oder baut gar einen Unfall, kann dies schwere Folgen haben. Dem Fahrer drohen hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung. Also auch hier: Nichts riskieren, Winterreifen aufziehen.

Winterreifen-Pflichten in Europa (3 Bilder)

O bis O: Eine Faustregel besagt, dass man von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sein soll.

Italien schreibt für viele Strecken vom November bis zum April des Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig – ebenso wie in Frankreich – ausgesprochen werden. Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1. Oktober 2012 bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.

In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor.

In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC Autofahrern, Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. (imp)