Neuer Kompromiss zum Einheitspatent unter Beschuss

Der Juristische Dienst des EU-Parlaments, Mittelstandsvereinigungen, Befürworter Freier Software und Patentanwälte bringen schwere Bedenken gegen die jüngsten Absprachen für ein europäisches Schutzrecht vor.

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Sachverständige des EU-Parlaments, Mittelstandsvereinigungen, Befürworter Freier Software und Patentanwälte üben heftige Kritik am jüngsten Kompromiss für ein europäisches Einheitspatent. Der Vorstoß der zyprischen Ratspräsidentschaft, der im Rechtsausschuss des Parlaments zumindest von Abgeordneten der großen Fraktionen als annehmbar betrachtet wird, sei zwar besser als die vorherige Initiative der Mitgliedsstaaten, erklärte ein Vertreter des Juristischen Dienstes der Bürgervertretung vergangene Woche. Er habe "aber nicht alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt".

Der Rat wollte zunächst auf Drängen Großbritanniens die Artikel 6 bis 8 aus der geplanten Patentverordnung streichen. Diese regeln unter anderem Rechte des Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts sowie das materielle Patentrecht, über das letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden müsste. Die Parlamentarier wollten dies auf keinen Fall mittragen. Der Mittelweg sieht nun vor, die umstrittenen Artikel in das parallel behandelte zwischenstaatliche Abkommen über die neue Patentgerichtsbarkeit zu verlagern. Sie wären so nicht mehr sofort nach Verabschiedung verbindliches EU-Recht, sondern müssten erst von den Mitgliedsstaaten mit mehr oder weniger Handlungsspielraum umgesetzt werden.

Damit sei völlig unklar, ob der EuGH in Streitigkeiten um das Einheitspatent das letzte Wort haben könnte, heißt es beim Rechtsdienst des Parlaments. Dieser sei allein für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig, nicht für Rechtsregeln der Mitgliedsstaaten. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt gar, dass die Volksvertreter mit der Annahme des Kompromisses ihr "Todesurteil" in Patentfragen selbst unterschreiben würden. Das vorgeschlagene System würde außerhalb der Rechtsprechung des EuGH und der Kontrolle des gewählten Gesetzgebers stehen.

Der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) betonte bereits im September in einem Brief an die Abgeordneten, dass Europa mit der Ratsinitiative "nachhaltig die Möglichkeit verspielt, ein aus dem Ruder gelaufenes Patentsystem wieder ins rechte Lot zu bringen. Die Vorschläge wiesen erhebliche Konstruktionsmängel auf und schlössen Hintertüren für Softwarepatente nicht.

Ein System, das schon rechtlich erkennbar auf tönernen Füssen stehe und den Anforderungen der Praxis nicht genüge, werde keine Akzeptanz finden, meint auch der Düsseldorfer Patentanwalt Ingve Stjerna. Der wahre Zweck des Kompromisses sei, die erforderlichen neuen Verhandlungen zu vermeiden und auf der Grundlage der im vorigen Jahr erfolgten Verständigung zu einem wie auch immer gearteten Ergebnis zu gelangen. Die inhaltliche Qualität des Systems scheine hierbei keine Rolle mehr zu spielen. Nach 30jährigen Bemühungen solle nur noch etwas erschaffen werden, "was als EU-Patent verkauft werden kann". Stjernas Münchner Kollege Axel Horns spricht von verwinkelten Taschenspielertricks bei der jetzigen Konstruktion, die kaum Bestand haben dürften.

Nach der derzeitigen Planung soll der Kompromissvorschlag am 10. Dezember formell durch den federführenden Wettbewerbsfähigkeitsrat angenommen werden, tags darauf steht die entscheidende Abstimmung im EU-Parlament an. Ebenfalls am 11. Dezember wird auch die Stellungnahme des Generalanwalts in den Verfahren Spaniens und Italiens vor dem EuGH gegen das grundsätzliche Gesetzgebungsverfahren auf dem Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" erwartet. Beide Länder hatten im Rat zunächst eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen verhindert, sodass die anderen Mitgliedsstaaten einen in der Praxis noch wenig erprobten Sonderweg einschlugen. (vbr)