Knöllchen werden fünf Euro teurer

Das Bußgeld für Falschparker soll deutlich angehoben werden. Das gehe aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet. Demnach soll Parksünder bis zu 100 Prozent mehr für ein Knöllchen bezahlen

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Von
  • Martin Franz

Das Bußgeld für Falschparker soll deutlich angehoben werden. Das gehe aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet. Demnach soll Parksünder bis zu 100 Prozent mehr für ein Knöllchen bezahlen.

Knöllchen werden 5 Euro teurer.

(Bild: AXA)

Wer bislang die Parkzeit um bis zu 30 Minuten überzog, zahlte 5 Euro – künftig sollen es 10 sein. Bis 60 Minuten Überziehung sollen statt 10 in Zukunft 15 Euro kosten. Wer bis zu zwei Stunden länger parkt als erlaubt, soll mit 20 statt 15 Euro Bußgeld bestraft werden. Der Höchstsatz für mehr als drei Stunden steigt von 25 auf 30 Euro. Ob der Verstoß durch eine abgelaufene Parkuhr, einen fehlenden Parkschein oder eine fehlende Parkscheibe von den Ordnungshütern bemerkt wird, spielt keine Rolle – die neue Verordnung gilt in jedem Fall, schreibt die Zeitung.

Das Bundesverkehrsministerium begründet die Erhöhung unter anderem dait, dass die Sätze seit 1990 nicht mehr angehoben wurden – Parkgebühren allerdings schon. Das führe dazu, dass viele Autofahrer inzwischen lieber ein günstigeres Knöllchen riskieren, als die regulären Parkgebühren zu entrichten. Die höheren Bußgelder sollen ab 1. April 2013 gelten (mfz)