Zukünftig gilt der Führerschein nur 15 Jahre – eine neue Prüfung ist allerdings nicht vorgesehen

Neuer EU-Führerschein: Was sich für Autofahrer ändert

Am 19. Januar 2013 tritt eine neue Führerscheinrichtlinie in Kraft. Damit werden ein einheitlicher EU-Führerschein sowie neue Führerscheinklassen eingeführt. Wir erklären, was sich ändert

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München, 3. Januar 2013 – Am 19. Januar 2013 tritt eine neue Führerscheinrichtlinie in Kraft. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung neuer Führerscheinklassen.

110 verschiedene Typen

Bislang gab es für die europäischen Führerscheinbesitzer nicht weniger als 110 unterschiedliche Arten von "Lappen". Allein in Deutschland finden sich außer den neueren Plastikkarten noch verschiedene ältere Papiere in rosa oder grau. Ab dem 19. Januar 2013 jedoch wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nur noch ein einheitlicher EU-Führerschein ausgegeben. Bisher erworbene Führerscheine bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Muss jedoch ein verloren gegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhält man automatisch den neuen Führerschein. Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts: Der Fahrer darf die gleichen Fahrzeugklassen fahren wie zuvor.

Befristete Gültigkeit

Außerdem ist ein Führerschein künftig nur noch maximal 15 Jahre lang gültig – so bleibt auch der Inhaber auf dem Foto klar erkennbar. Danach wird das Dokument ausgetauscht, eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung ist nicht nötig. Der EU-Führerschein soll überdies fälschungssicherer sein und soll dem so genannten Führerscheintourismus einen Riegel vorschieben. Denn jede Person kann künftig EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Wem in Deutschland also der Führerschein entzogen wurde, der kann künftig keine Fahrerlaubnis mehr in einem anderen EU-Land neu erwerben.

Neue Führerscheinklassen

Wer sich freiwillig für einen Umtausch entscheidet oder erstmalig einen Führerschein erhält, den erwarten einige Neuerungen. Bei den Krafträdern wird das bekannte Prinzip des Stufenführerscheins EU-weit übernommen. Zweirad-Piloten können dann alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach A2 die höchste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Prüfung. Die Klasse A2 (ehemals "A beschränkt") wurde neu eingeführt. Für Trikes ist künftig ein Motorradführerschein erforderlich, die genaue Klasse ergibt sich aus der Motorleistung. Außerdem dürfen künftig alle Inhaber der Pkw-Führerscheinklasse B Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird. (imp)