Apple vs. Samsung: Der Kampf geht weiter

Für einen 2014 beginnenden Prozess haben die beiden Mobilfunkkonzerne ihre Listen angeblich patentverletzender Geräte erweitert. Gleichzeitig versucht Apple weiterhin Verkaufsverbote gegen Samsung-Smartphones und -Tablets durchzusetzen.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit dem Spruch der Geschworenen im August 2012 sind die Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung nicht beendet: Beide bereiten sich auf einen neuen Prozess in den USA vor, der im März 2014 beginnen soll, und versuchen gleichzeitig, ihre Positionen in dem ersten Verfahren (11-cv-01846) zu verbessern.

Für das kommende Verfahren vor dem US-Bundesbezirksgericht in Nord-Kalifornien (12-cv-00630) haben die Streitgegner nun die Liste der Geräte erweitert, die angeblich Patente des jeweils anderen verletzen. Samsung hat lediglich das iPhone 5 hinzugefügt, Apple klagt nun auch wegen Galaxy Note II, Galaxy S 3 mit Android 4.1, Rugby Pro, Galaxy Tab 8.9 WiFi und Galaxy Tab 2 10.1. Ursprünglich hatte Apple auch das Galaxy S 3 mini in seine Klage aufnehmen wollen. Samsung sagte jedoch zu, es in den USA nicht zu verkaufen, sodass Apple nicht gegen dieses Modell klagt.

In seiner Anfang 2012 eingereichten Klage hatte Apple zudem 13 Smartphones, zwei Tablets (Galaxy Tab 7.0 Plus und Galaxy Tab 8.9) sowie zwei Abspielgeräte (Galaxy Player 4.0 und 5.0) aufgeführt. In seiner Widerklage bezog sich Samsung auf Apples iPhone, iPod touch, iPad und Computer. In diesem Verfahren geht es um insgesamt 16 Patente, jeweils acht von beiden Parteien. Zwei von Samsung ins Feld geführte Schutzrechte sind standardrelevant (US 7,756,087 und US 7,551,596).

In dem von den Geschworenen bereits entschiedenen Prozess vor demselben Gericht versucht Apple weiterhin, Verkaufsverbote gegen Samsung-Geräte durchzusetzen. Richterin Lucy Koh hatte dies zuletzt abgelehnt, obwohl die Jury Apple-Patente verletzt sah. Sie begründete dies damit, dass es Apple nicht gelungen sei, einen Zusammenhang zwischen seinen Schutzrechten und Einnahmeverlusten zu belegen. Ein Verkaufsverbot gegen die Samsung-Geräte sei unangemessen, da sie zahlreiche Funktionen enthielten, von denen Apples Patente nur einen kleinen Teil schützten.

Apple verlangt nun, in seinem Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung von allen Richtern der Kammer angehört zu werden (en banc). Das Gremium soll auch über Apples Widerspruch gegen die Aufhebung des vorläufigen Verkaufsverbots für Samsungs Galaxy Nexus entscheiden. Die hatte das Berufungsgericht bereits im Oktober 2012 verkündet. Üblicherweise urteilt nur eine Gruppe von drei Richtern (panel) im Berufungsverfahren. Nur ein en-banc-Verfahren kann eine vorhergehende Entscheidung derselben Instanz aufheben. (ck)