Bundesrat segnet Einschränkung von Scoring zur Bonitätsprüfung ab

Die Länderkammer hat den Gesetzesentwurf zur Regulierung von Auskunfteien passieren lassen, den der Bundestag Ende Mai beschlossen hatte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 38 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den Gesetzentwurf zur Regulierung von Auskunfteien passieren lassen, den der Bundestag Ende Mai beschlossen hatte. Unternehmen, die Informationen über die tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen, müssen laut dem Entwurf künftig einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form über das Zustandekommen von Scorewerten informieren. Interessenten soll dabei auch die Skala möglicher Scorewerte verdeutlicht werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das zunehmend in der Wirtschaft eingesetzte Scoring für die Bonitätsprüfung transparenter zu machen.

Dienstleister, die auf mathematisch-statistische Verfahren zur Berechnung der Kreditwürdigkeit setzen, müssen den Betroffenen auf Verlangen künftig die wesentlichen Gründe einer für sie ungünstigen automatisierten Entscheidung mitteilen und erläutern. Der Kunde soll so seine Interessen womöglich doch noch durchsetzen können. Kreditinstitute müssen Tatsachen wie eine vorzeitige Schuldenrückzahlung, durch die ein Scorewert positiv beeinflusst werden könnte, bei Auskunfteien nachmelden. Bei Verstößen gegen diese Auflage droht ein Bußgeld. Das Scoring wird aber nicht nur auf Kredite beschränkt, auch Vermieter oder Versicherungen dürfen weiter zu diesem Mittel greifen.

Dem von Datenschützern und der Opposition abgelehnten "Geo-Scoring" schiebt die Initiative keinen vollständigen Riegel vor. Auskunfteien dürfen Wohnortdaten in die Ermittlung der Scorewerte aber nur eingeschränkt einbeziehen. Verboten wird die "ausschließliche" Nutzung von Anschriftendaten für die entsprechende Wahrscheinlichkeitsberechnung. Zusätzliche Informationen über Angaben zu Wohnorten oder zu deren Umfeld dürfen zugleich auch nicht mit einer "verschwindend geringen Gewichtung" in einen Scorewert einfließen. Dafür hatte sich zuvor der Bundesrat ausdrücklich ausgesprochen. Das Gesetz soll am 1. April 2010 in Kraft treten. (Stefan Krempl) / (anw)