Google erkauft sich Patentschutz für WebM/VP8

Der Patentverwalter MPEG LA und Google haben sich im schwelenden Streit über mögliche Patentverletzungen durch den von Googles Webvideo-Format WebM genutzten Videocodec VP8 geeinigt.

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Von
  • Volker Zota

Google und MPEG LA haben sich auf eine Lizenzvereinbarung für den WebM-Videocodec VP8 geeinigt.

Der Patentverwalter MPEG LA und Google haben sich im schwelenden Streit über mögliche Patentverletzungen durch den von Googles freiem Webvideo-Format WebM genutzten Videocodec VP8 geeinigt (PDF). Demnach gewährt MPEG LA dem Unternehmen eine Lizenz für Techniken von elf Patentinhabern, die Patentansprüche gegen VP8 angemeldet hatten. Die Vereinbarung gestattet es Google, seinerseits jedem Nutzer eine Lizenz für VP8 zu geben – egal, ob die genutzte VP8-Implementierung von Google oder anderen stammt, sofern sie auf den in der Spezifikation beschriebenen Techniken beruht.

Außerdem umfasst die Lizenzvereinbarung zwischen MPEG LA und Google auch eine zukünftige Version (VPx) des Videokompressionsformats, die mit VP9 bereits entwickelt wird. VP9 soll gegenüber VP8 mit bis zu 50 Prozent geringeren Bitraten auskommen und mit dem jüngst von ITU und ISO/MPEG verabschiedeten H.264-Nachfolger High Efficieny Video Coding (HEVC, H.265) konkurrieren. Googles Webbrowser Chrome 25 enthält bereits einen VP9-Decoder. Im Zuge der Vereinbarung stellt der Patentverwalter seine Bemühungen ein, einen Patentpool für VP8 zusammenzustellen. Google will in den kommenden Wochen eine überarbeitete VP8-Lizenz veröffentlichen.

Damit scheint das Videoformat vorerst von den Patentvorwürfen freigekauft zu sein; wie viel Google dafür an die elf Patentinhaber bezahlen musste, ist nicht bekannt.

Google hatte zusammen mit Mozilla, Opera und anderen das Open Media Project WebM gegründet und in dessen Rahmen den mit dem Kauf von On2 Technologies übernommenen VP8-Videocodec als Open Source veröffentlicht. Die WebM-Unterstützer wollen einen lizenzkostenfreien Webvideostandard etablieren, um eine Alternative zum dominierenden MPEG-4 AVC (H.264) zu schaffen. Die WebM-Befürworter hatten VP8 nicht nur als obligatorischen Codec für HTML5-Video vorgesehen, sondern – kaum überraschend – auch als Alternative zum ebenfalls vorgeschlagenen H.264 für den kommenden Browser-übergreifenden Videochat-Standard Web Real-Time Communication (WebRTC).

Zwar setzte die Initiative die H.264-Patentinhaber unter Druck, sodass diese sich schließlich darauf einigten, keine Lizenzkosten für freies Internet-Streaming zu erheben. Der unter anderem für die H.264-Patentinhaber tätige Patentverwalter MPEG LA hatte im Nachgang allerdings damit begonnen, Patentansprüche gegen VP8 zu sammeln. (vza)