EU-weite Musiklizenzen bleiben erlaubt

Der Europäische Gerichtshof hat Musikern Verträge mit beliebigen europäischen Verwertungsgesellschaften erlaubt und den Gebietsschutz der Verwerter für unzulässig erklärt. Betroffen sind jedoch nur die Verbreitungswege Internet, Satellit und Kabel.

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Von
  • Christian Kirsch

20 europäische Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA, sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, eine Entscheidung (PDF-Dokument) der EU-Kommission aus dem Jahr 2008 komplett für nichtig zu erklären. Das geht aus einer EuGH-Mitteilung (PDF-Dokument) hervor. Deshalb bleibt ein Gebietsschutz der nationalen Verwertungsgesellschaften unzulässig, und Urheber dürfen Verträge mit beliebigen Gesellschaften abschließen.

Ausgangspunkt der Kommissionsentscheidung war unter anderem eine Beschwerde von RTL gegen die GEMA gewesen, die sich 2000 geweigert hatte, dem Unternehmen eine EU-weite Lizenz für Musiksendungen zu erteilen. Die GEMA berief sich dabei auf zweiseitige Verträge der europäischen Verwerter, die auf einen Mustervertrag des Dachverbands CISAC (Confédération internationale des sociétés d’auteurs et compositeurs) aus dem Jahre 1936 zurückgehen. Diese Regeln führen unter anderem dazu, dass Dienste wie Apples iTunes separate Abkommen mit allen nationalen Verwertungsgesellschaften schließen müssen.

Für die Verbreitung von Werken per Internet, Satellit und Kabel hatte die EU-Kommission den absoluten Gebietsschutz der Verwertungsgesellschaften ebenso für ungültig erklärt wie Regeln, die die Mitgliedschaft von Urhebern in mehreren Gesellschaften einschränken. In diesen beiden Punkten erhielt sie nun vom EuGH Recht. Für eine "abgestimmte Verhaltensweise" der Verwerter sah das Gericht jedoch anders als die Kommission keine Anhaltspunkte.

Die CISAC begrüßte das Urteil: "Der Vorwurf, CISAC und ihre Mitgliedsgesellschaften hätten sich abgesprochen, um den Wettbewerb zu behindern, ist damit endgültig vom Tisch." Die beiden fraglichen Vertragsklauseln habe man bereits vor längerem geändert. In ihrer Klagebegründung 2008 hatte sich die GEMA noch weniger entspannt gezeigt: Der von der Kommission angestrebte Wettbewerb führe zu einem "nicht wiedergutzumachenden Schaden für die kulturelle Vielfalt", hatte sie damals prophezeit.

Bereits 2011 hatte die EU-Kommission Pläne für Änderungen am Urheberrecht angekündigt, die gemeinschaftsweite Online-Lizenzen ermöglichen sollen. Anfang 2013 nahm sie den Dialog mit den Beteiligten dazu auf. (ck)