Verbraucherschützer gehen gegen Googles "toten Briefkasten" vor

Googles Kontaktadresse gleiche einem "toten Briefkasten" und sei ein Verstoß gegen die Impressumspflicht, meint der vzbv – und schickt dem Suchmaschinenriesen eine Abmahnung.

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Deutsche Verbraucherschützer werfen Google einen Verstoß gegen die im Telemediengesetz vorgeschriebenen Regeln für die Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) vor und haben den Suchmaschinenanbieter abgemahnt. Google habe nun bis Anfang Mai Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mit.

Die Verbraucherschützer stören sich an der im deutschen Impressum der Suchmaschine angegebenen E-Mail-Adresse. Eine Mail an die Adresse support-de@google.com wird automatisch mit einem umfangreichen FAQ und Verweisen auf weitere Hilfen für verschiedene Google-Dienste beantwortet.

Diese E-Mail beginnt mit dem Hinweis: "Dieses ist eine automatisch generierte E-Mail. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich." Und dann geht es weiter für die "Liebe Google-Nutzerin" und den "lieben Google-Nutzer": "Vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können."

Darin sehen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG). Laut §5 TMG müssen Anbieter "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post" auf ihrer Seite "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" machen.

Googles "toter Briefkasten" reiche da nicht aus, meinen die Verbraucherschützer. "Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Servicemitarbeitern eines Unternehmens." (vbr)