Microsoft verletzt Motorolas Push-Patent nicht

Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch hat, weil Microsoft und Google bereits einen Lizenzvertrag für ActiveSync haben.

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Von
  • dpa

Microsoft ist in Deutschland einem Verbot von Push-Benachrichtigungen bei seinen E-Mail-Diensten entgangen. Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch auf Basis eines entsprechenden Patents hat, da Microsoft und die Motorola-Konzernmutter Google zuvor bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen hatten.

Das Verfahren wurde ausgesetzt, weil Microsoft und Apple das Schutzrecht beim Bundespatentgericht anfechten. Ende 2012 hatte ein britisches Gericht das Patent für ungültig erklärt, weil das patentierte Sync-Verfahren einen damals für Experten offensichtlichen Stand der Technik beschreibe.

Microsoft und Google hatten bereits vor dem Kauf von Motorola durch Google eine Vereinbarung rund um die Nutzung der Microsoft-Technologie ActiveSync geschlossen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich nach Ansicht von Microsoft auch Nutzungsrechte von Google-Patenten zum Thema Push-E-Mail.

Beim Push-Verfahren werden neue E-Mails direkt an Geräte der Adressaten weitergeleitet. Motorola hatte sich mit diesem Patent vor über einem Jahr bereits gegen Apple durchgesetzt. Danach musste der iPhone-Konzern die Push-Funktion für seine E-Mail-Dienste wie iCloud in Deutschland abschalten. Die Mails werden jetzt in regelmäßigen Abständen abgerufen. Apple ging gegen die Entscheidung in Berufung. (vbr)