Radler für Radler?

Wer das Auto zum Zechen stehen lässt, kann trotzdem seinen Führerschein verlieren. Es gilt für Fahrradfahrer eine Grenze von 1,6 Promille, ab der von Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird.

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München, 22. Mai 2013 – Die in der Fahrerlaubnisverordnung für Fahrradfahrer verwendete Fahruntüchtigkeitsgrenze von 1,6 Promille Blutalkoholanteil steht in der Diskussion. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) schlägt zur Vereinfachung vor, den Autofahrer-Grenzwert von 1,1 Promille auch für Radfahrer verbindlich festzuschreiben als Grenzwert für Fahruntüchtigkeit.

Wer an einem Unfall beteiligt ist, dem kann auch als Radfahrer schon in heute gängiger juristischer Praxis ein Pegel ab 0,3 Promille angekreidet werden, wenn Fahrauffälligkeiten oder gar ein Unfall vorliegen. Zwar muss bei 0,3 Promille der Fahrradfahrer schon "verkehrtrum auf die Autobahn fahren, damit der Fall nicht verworfen wird", wie es die Verkehrspolizei scherzhaft ausdrückte, aber es gibt Fälle im höheren Bereich zwischen 0,3 und 1,6 Promille, bei denen die Anzeige der Polizei vor Gericht zu Ungunsten des Radlers ausgeht. Beachten: Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Polizei zeigt eine Verkehrsstraftat an (§ 315c oder § 316 StGB).

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Im Biergarten nicht vergessen: Viele Verkehrsregeln betreffend Alkohol gelten auch für das Fahrrad.

Die Innenminister der Länder wollen die 1,6-Promille-Grenze senken, da Radlerunfälle unter Alkohol zunehmen. Das deckt sich mit den Zahlen, die der ADFC ermittelt hat. So verunglückten 2011 bundesweit 3725 Radfahrer unter Alkoholeinfluss, das sind rund 5 Prozent aller Fahrradverunfallten. Zudem kamen als anekdotischer Datenpunkt allein in der Fahrradhochburg Münster in den vergangenen Jahren acht Menschen bei Fahrradunfällen zu Tode, fünf von ihnen standen unter Alkoholeinfluss. Das Thema wird gerade auf dem Frühjahrstreffen der Innenminister in Hannover diskutiert, Ausgang unklar, Tendenz: Senkung ernsthaft gewollt.

Aber zum Anlass konkret: Eignet sich das Fahrrad als Fahrzeug für die Zechtour? Nein. Trunkenheitsfahrten auf dem Rad können je nach Verhalten, Kontrollbeamten und Richter den Verlust des KFZ-Führerscheins nach sich ziehen, im Falle von 1,6 (oder später eventuell 1,1) auch einen Idiotentest (MPU). Schwer Betrunkene fahren am besten als Beifahrer (Freund oder Taxi), in Öffentlichen Verkehrsmitteln oder gehen zu Fuß. Das Radler im Biergarten müssen sich Radler jedoch durch die Diskussion nicht pauschal wegängstigen lassen. Der Innenministerkonferenz geht es zuallererst darum, dass die Volksmeinung "auf dem Fahrrad kann ich problemlos sturzbetrunken sein" sich ändert. (imp)