Schäuble hält an Plänen zur Datenschutzreform fest

Laut dem Bundesinnenminister wird das Kabinett in dieser Woche den verzögerten Gesetzesentwurf verabschieden, wonach Kunden in die Weitergabe von Personendaten für Werbung von Drittfirmen einwilligen müssen.

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Nach Kritik aus den Reihen der Opposition und der SPD hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigt, das Kabinett wolle am Mittwoch den verzögerten Gesetzesentwurf zur Datenschutzreform aus seinem Haus verabschieden. Obwohl Bund und Länder auf dem Datenschutzgipfel im September im Lichte der sich häufenden Fälle illegalen Datenhandels beschlossen hatten, das Vorhaben noch im November auf den Weg zu bringen, sieht der CDU-Politiker seinen Vorstoß im Zeitplan. Die Opposition rede "dummes Zeug", wenn sie anderes behauptete, ärgerte sich Schäuble im Bayerischen Rundfunk. Es bleibe auch dabei, dass laut dem Entwurf Kunden künftig in die Weitergabe und Verarbeitung von Personendaten für Werbung von Drittfirmen einwilligen müssen.

Diese Passage lehnen Wirtschaftsverbände nachdrücklich als Einschränkung der Werbemöglichkeiten von Firmen ab, sodass Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) intervenierte und der Beschluss der Bundesregierung verschoben werden musste. Nach einem neuen Bericht über den florierenden Datenhandel, demzufolge sich Kundeninformationen einschließlich Kontoverbindungen von mindestens 21 Millionen Bundesbürger auf dem Schwarzmarkt im Umlauf befinden, hat Glos seinen Widerstand gegen die Klausel aber offenbar aufgegeben.

Zuvor hatte nach den Grünen das Vorstandsmitglied der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, unter Hinweis auf die ständigen "Datenverluste" britischer Behörden und Unternehmen gewettert: "Längst herrschen auch in Deutschland englische Verhältnisse." Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, verlangte laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung von der Bundesregierung, "ihren längst überfälligen Gesetzentwurf für schärfere Datenschutzvorschriften" noch vor Weihnachten vorzulegen. Ein Vertragsabschluss dürfe nicht länger davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde in die Weitergabe seiner Daten einwillige.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte, dass die Ausmaße des grauen Datenmarktes noch immer nicht absehbar seien. Im Geschäft mit Kundeninformationen lasse sich viel Geld verdienen. Schaar legte daher den Bürgern ans Herz, die eigenen Konten rasch, gründlich und regelmäßig auf ungewöhnliche Abbuchungen zu kontrollieren. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) befürwortet eine bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Wie bereits zu früheren Gelegenheiten betont der Verband, der die Einwilligung der Verbraucher für die kommerzielle Weitergabe von Adressdaten in "engen Grenzen" für sinnvoll hält, es komme nicht allein auf höhere Strafen im Gesetz an, sondern darauf, dass diese durchgesetzt werden.

Keine Fortschritte gibt es derweil bei den parlamentarischen Beratungen der bereits von der Regierung angestoßenen anderen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, in der es vor allem um engere Grenzen für das Scoring zur Prüfung der Kreditwürdigkeit und für Auskunfteien geht. Ein Berichterstattergespräch im Kreis der großen Koalition, an dem ein SPD-Vertreter mehreren Abgesandten der Union gegenübersaß, blieb am vergangenen Donnerstag ohne konkretes Ergebnis. Umstritten ist unter anderem nach wie vor, dass die Regierung auch Wohnortdaten für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonitätsprüfung freigeben will. Nicht einigen konnte sich Schwarz-Rot zudem, wie die Transparenzauflagen für die Auskunfteien konkret ausgeformt werden sollen.

Spiros Simitis, Direktor der Forschungsstelle für Datenschutz an der Universität Frankfurt, hält derweil beide Vorhaben zur Reform des Datenschutzrechts nicht für ausreichend. "Die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen radikal überprüft und über weite Strecken neu gestaltet werden", sagte der Nestor der EU-Datenschutzgesetzgebung im Interview mit der Bundestags-Wochenzeitung Das Parlament. Eine umfassende Novellierung müsse vor allem bei der Kontrolle im nicht öffentlichen Bereich ansetzen. Dort hätten sich völlig neue Risiken des Datenmissbrauchs ergeben. Im Gesundheits- und Versicherungsbereich beispielsweise würden persönliche Informationen "auch dafür genutzt, das Verhalten des Einzelnen präventiv zu steuern". Weiter machte sich Simitis für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz stark. (Stefan Krempl) / (anw)