Verbraucherzentrale: Viele Online-Shops sind bei Retouren sehr kulant

Viele große Internet-Händler komen ihren Kunden beim Rückgaberecht stärker entgegen als sie müssten, haben Verbraucherschützer ermittelt. Das geschieht sowohl bei Fristen als auch bei den Zusatzkosten.

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Von
  • dpa

Online-Händler geben sich bei Rücksendungen oft kulanter als sie vom Gesetz her müssten. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 50 umsatzstarken Netz-Shops hielten sich lediglich 20 strikt an die rechtlichen Vorgaben. 30 Händler gingen mit ihrem Kundenservice über die gesetzlichen Minimalvorschriften hinaus.

Nach dem Fernabsatzgesetz dürfen Kunden Ware nach einem Online- oder Versandkauf binnen 14 Tagen zurückschicken. Das Rückporto muss der Verkäufer tragen, es sei denn der Warenwert liegt unter 40 Euro oder der Kunde hat – wie etwa beim Kauf auf Rechnung – noch keine Zahlung geleistet. Allerdings tritt am 13. Juni 2014 ein neues Widerrufsrecht in Kraft, nach dem Kunden die Rücksendekosten immer tragen müssen – es sei denn, der Händler erlässt sie ihnen, wie es zumindest derzeit oft der Fall ist.

Strikt an die rechtlichen Erfordernisse halten sich vor allem Technikanbieter und etwa Lidl und Ikea. Elf Shops übernahmen dagegen die Rücksendekosten auch bei Artikeln unter 40 Euro. Bei vier Shops wurde das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen freiwillig auf 30 Tage verlängert. Noch längere Bedenkzeit gibt es demnach bei Zalando und Planet-Sports. Bei Landsend gebe es überhaupt keine Frist.

Elf Firmen lassen dem Kunden die Ware zunächst freiwillig 14 Tage zur Begutachtung und bieten in dieser Frist kostenlose Retouren an. Erst danach greift das 14-tägige Widerrufsrecht mit Rücksendekosten für den Kunden bei Artikeln unter 40 Euro Gesamtwarenwert. Auf eine Besonderheit weist die Verbraucherzentrale bei Amazon hin. Unter einem Warenwert von 40 Euro muss dort bei der Rücksendung kein Porto bezahlt werden, aber nur bei Artikeln aus der Rubrik "Bekleidung und Schuhe". (mho)