Bundestag verabschiedet Datenschutzreform

Das Parlament hat den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes angenommen, mit dem die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an strengere Maßgaben geknüpft wird.

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Der Bundestag hat am heutigen Freitag den lange umstrittenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes mit den Änderungen aus dem Innenausschuss angenommen, mit denen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft wird. Für das Vorhaben stimmten die Fraktionen der großen Koalition, dagegen die Linken, die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Jörg Tauss. Die FDP enthielt sich. Beatrix Philipp räumte im Namen der Union ein, dass die Verhandlungen "ausgesprochen schwierig" gewesen seien. Das Ergebnis trage neben Interessen der Wirtschaft auch Bedenken der Daten- und Verbraucherschützer "weitgehend" Rücksicht.

Als "besten Beweis für eine gelebte Demokratie" bezeichnete Philipp, dass der ambitionierte Regierungsentwurf im Parlament deutlich Federn lassen musste. Ursprünglich wollte das Kabinett das sogenannte "Listenprivileg" abschaffen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Nun dürfen Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Neu ist eine zweijährige Dokumentationspflicht. Betroffene müssen ferner über gespeicherte Daten und ihre Quelle informiert werden, um leichter Widerspruch gegen eine Weitergabe einlegen zu können.

Das zunächst von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte uneingeschränkte "Opt-in" zur Nutzung personenbezogener Informationen etwa für Werbezwecke wäre für die Wirtschaft unzumutbar, meinte Philipp. Koalitionskollege Michael Bürsch (SPD) lobte ein insgesamt "respektables Ergebnis". Die Koalition habe die Sanktionen verschärft und neue Bußgeldtatbestände sowie ein Eingriffsrecht für die Aufsichtsbehörden geschaffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte müsse dafür aber nun definitiv mit mehr Ressourcen ausgestattet werden.

Gisela Piltz von der FDP-Fraktion bedauerte sehr, "dass es wieder mal nicht zu einem Bundesgesetz für ein Datenschutzaudit gereicht hat". Den entsprechenden Teil hatte Schwarz-Rot nach heftigen Debatten aus dem Entwurf gestrichen. Weiter monierte die Liberale, dass jedem das Recht hätte eingeräumt werden müssen, "zu bestimmen, ob und wie mit seinen Daten Geld verdient wird". Auch Jan Korte kritisierte für die Linken, dass von dem angekündigten Paradigmenwechsel bei der Datenweitergabe "nicht viel übrig geblieben" sei. Schwarz-Rot sei "als Tiger gestartet", aber als Bettvorleger gelandet.

Die grüne Innenpolitikerin Silke Stokar kritiserte, dass das Parlament weniger strenge Vorgaben für die Sicherung der Privatsphäre wolle als der Bundesinnenminister, "das hat es bisher noch nicht gegeben". Die Koalition sei "eingeknickt" unter dem "Druck der Wirtschaftslobby". Nicht vorangebracht habe Schwarz-Rot zudem "ein richtiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Jörg Tauss, der nach dem Ausscheiden bei der SPD für die Piratenpartei im Parlament sitzt, betonte in gleicher Weise: "Die Antwort dieser Koalition auf die Herausforderungen für den Datenschutz ist ein klägliches Versagen." Der übrig gebliebene Entwurf sei "reine Show".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die noch erfolgte Einigung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause. Das Gesetz enthalte "wichtige Verbesserungen". Er bedauerte, dass der zugesagte Wechsel hin zu einer Einwilligungslösung "nur inkonsequent eingeleitet" worden sei. Die "großzügigen Übergangsfristen" müssten die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden nun "mit Leben füllen". Die Modernisierung des Datenschutzrechts sei nach der Bundestagswahl fortzusetzen. Als "nächstes Etappenziel" nannte Schaar ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die Arbeit fange jetzt erst an. (Stefan Krempl) / (vbr)