Informationsfreiheitsbeauftragte fordern gläserne Geheimdienste

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten drängt nach PRISM und Tempora auf mehr Transparenz bei Sicherheitsbehörden. Deren Befugnisse müssten völkerrechtlich festgelegt, Arbeitsweisen nachvollziehbar werden.

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Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern drängt nach den Enthüllungen der "umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen" US-amerikanischer und britischer Geheimdienste hierzulande und international auf mehr Transparenz bei Sicherheitsbehörden.

Mit PRISM und Tempora sei auch ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens deutscher Bürger ohne ihr Wissen ausgespäht worden, heißt es in einer am Freitag nach der Tagung in Erfurt veröffentlichten Entschließung. Das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in die Nachrichtendienste könne nur zurückgewonnen werden, wenn deren Aufgaben und Befugnisse völkerrechtlich festgelegt und ihre tatsächlichen Arbeitsweisen nachvollziehbar seien.

Zweifellos verfügten Sicherheitsbehörden über Informationen, die nicht offengelegt werden dürften, räumen die Experten ein. Gleichwohl halten sie die pauschale Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder vom Anwendungsbereich der hiesigen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze "für nicht hinnehmbar" und erwarten daher von den Gesetzgebern entsprechende Verbesserungen. Auch die parlamentarischen Kontrollgremien müssten gestärkt werden.

Besonders in den Blick nahmen die Transparenzverfechter die Pressefreiheit. Sie halten es für nötig, klarere rechtliche Regelungen für eine effektive und aktuelle journalistische Recherche bei Behörden zu schaffen. Allen Pressevertretern müsse eine profunde Berichterstattung "ohne abschreckende Kosten oder sonstige Hürden" ermöglicht werden. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bestehende Bestimmungen der Länder keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch Bundesbehörden begründen. Einen Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein darüber hinausgehendes "Presseauskunftsgesetz" hat der Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit gerade abgeschmettert.

Eine Fortentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsrechte um aktive Veröffentlichungspflichten im Sinne des "Open Data"-Prinzips halten die Beauftragten ebenfalls für unerlässlich. Demnach sollte es einen "subjektiven, durchsetzbaren Anspruch" auf die Freigabe von Verwaltungsdaten geben.

Einmal entsprechend übers Internet bereitgestellte, öffentliche Informationen dürften ferner nicht nachträglich, etwa durch Klauseln zum Urheberrechtsschutz, in ihrer Verwendung beschränkt werden. Um die Rechte Dritter zu wahren, müssten Behörden sich von vornherein entsprechende Nutzungen vertraglich einräumen lassen. Insgesamt sei Open Data als "wesentlicher Bestandteil der Informationsfreiheit" zu sehen. Eine proaktive Datenherausgabe spare der Verwaltung zudem Kosten fürs Bearbeiten individueller Anträge auf Akteneinsicht.

Die Konferenz sieht zudem Nachbesserungsbedarf beim Publikmachen von Hygieneverstößen im Lebensmittelbereich. Sie bedauert, dass durch eine Reihe verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen einschlägige Veröffentlichungen auf eigens dafür geschaffenen Online-Plattformen einiger Bundesländer gerichtlich gestoppt worden seien. Die entsprechenden gesetzlichen Vorlagen seien daher zu überarbeiten und ein rechtskonformes Transparenzsystem zu schaffen. (mfi)