Kältemittelstreit: Keine französische Zulassung mehr für Modelle der A-, B- und SL-Klasse

Kaltgestellt

Das Kältemittel für Auto-Klimaanlagen hat zu einem Konflikt zwischen Daimler und den französischen Zulassungsbehörden geführt. Bestimmte Modelle der A-, B- und SL-Klasse dürfen in Frankreich zwar verkauft, nicht aber angemeldet werden

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  • Florian Pillau

München, 9. Juli 2013 – Verschiedene Einschätzungen des neuen Kältemittels für Auto-Klimaanlagen haben zu einem neuen Konflikt geführt. Diesmal zwischen Daimler und den französischen Zulassungsbehörden: Modelle der A-, B- und SL-Klasse, die nach dem 12. Juni produziert wurden, dürfen in Frankreich zwar verkauft, nicht aber auf der Zulassungsstelle angemeldet werden. Frankreich versagte Mitte der vergangenen Woche den betroffenen Autos die Zulassung mit der Begründung, das verwendete Kältemittel der Klimaanlage entspreche nicht den EU-Vorschriften.

Die EU möchte das klimaschädliche Kältemittel R134a gegen das in dieser Beziehung harmlose "R1234yf" erreichen. Gelten soll diese Vorschrift für Neuwagen, deren Typprüfung nach dem 1. Januar 2011 beantragt worden ist. Nach eigenen Tests hat die Daimler AG allerdings beschlossen, R1234yf nicht einzusetzen, weil es bei Unfällen entflammen und für Unfallbeteiligte oder Helfer extrem gefährliche Flusssäure freisetzen kann.

Kreatives Potenzial der Typprüfungs-Richtlinie

Für die betroffenen Modelle der A-, B- und SL-Klasse hat Daimler daher die Typprüfungs-Richtlinie des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) kreativ ausgelegt und diese Modelle als Weiterentwicklungen bereits bestehender Fahrzeuge angemeldet. Nach der Richtlinie ist das sogar möglich, wenn nur eine geringe Übereinstimmung besteht. Das KBA hat sie dann auch nicht als Neuentwicklungen eingestuft und damit die Weiterbenutzung des alten Kältemittels in der Klimaanlage erlaubt. Die Europäische Union will diese Änderung der bestehenden Typgenehmigung nicht hinnehmen.

Laut Daimler verstoße das Vorgehen der französischen Behörden gegen geltendes EU-Recht. Man versuche das Zulassungsverbot auf politischer Ebene rückgängig zu machen. Laut Daimler zeichnet sich dabei allerdings weder ab, wie lange das dauern wird, noch ist klar, wie man den Kunden helfen kann, sollte dieser Vorstoß erfolglos bleiben. (fpi)