Bürgerrechtler rufen zu Klagen gegen die neue Steuernummer auf

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Aussendung von täglich bis zu einer Million Briefen mit der umstrittenen einheitlichen Steuer-ID gestartet. Die Humanistische Union reagierte mit der Bereitstellung einer Musterklage.

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit der Aussendung von täglich bis zu einer Million Briefen mit der neuen, bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer begonnen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am gestrigen Freitag mit. Bis Ende des Jahres soll demnach die wohl größte Versandaktion der bundesdeutschen Geschichte abgeschlossen und jeder der rund 82 Millionen Bundesbürger vom Säugling bis zum Greis mit der heftig umstrittenen Steuer-ID versorgt sein.

Die Humanistische Union (HU) reagierte prompt. Die Bürgerrechtsorganisation sieht – ebenso wie Datenschützer – in der Steuernummer die verdeckte Einführung eines verfassungswidrigen Personenkennzeichens. Sie hat daher eine Musterklage bereitgestellt, die Interessierte nach Erhalt ihrer Kennziffer beim zuständigen Finanzgericht einreichen können.

Für die Bundesvorsitzende der HU, Rosemarie Will, ist die Einführung der bis zu 20 Jahre nach dem Tod gültigen, aus elf Ziffern bestehenden Nummer "das falsche Signal". Mit ihr weiche der Staat einmal mehr den Datenschutz aller Bürger auf. Bisher gelte für staatliche Datenerhebungen das Gebot einer Zweckbindung. Dies werde unter anderem dadurch gewährleistet, dass jede Behörde für ihre Aufgaben eigene Dateien aufbaut, die nicht mit den Dateien anderer Behörden vermischt werden dürfen. Eine eineindeutige Steuer-ID sei dagegen "der erste Schritt zur Zusammenführung von Datenbeständen", warnte Will. Anders als von der Bundesregierung behauptet, sei die Verwendung der Kennung prinzipiell nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften für beliebige Zwecke erlaubt und nicht auf Aufgaben der Finanzbehörden beschränkt. Selbst eine Übermittlung an ausländische Stellen sei im Gesetz vorgesehen.

Die Ausgabe der Steuernummer, die mit persönlichen Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad verknüpft ist, verzögerte sich im vergangenen Jahr wegen Problemen bei der Zusammenführung der Datenbestände aus den rund 5300 Meldeämtern beim BZSt und dem ihm zuarbeitenden Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) immer wieder. Trotzdem beschloss der Bundestag bereits mit dem Jahressteuergesetz 2008 die Einrichtung einer zentralen Datenbank in Verbund mit der Steuer-ID. Erfasst werden somit lohnsteuerrelevante Informationen zum Ehepartner und zu den Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen. Die Regelung hat unter anderem zum Ziel, bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen.

"Bürokratieabbau" ist das Argument, mit dem das Bundesfinanzministerium für die beiden Großprojekte wirbt. Finanz-Staatssekretär Axel Nawrath sprach von einem entscheidenden Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalters. Auf Anregung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sei im Gesetz verankert worden, dass bei einem Missbrauch eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro verhängt werden könne. Datenschützern ist die Steuer-ID sowie die geplante Zentraldatenbank seit Langem ein Dorn im Auge. Sie fürchten, dass die gespeicherten Informationen nicht nur für Steuerzwecke genutzt werden und der Staat in eine Totalerfassung der Bevölkerung einsteigt. Aus der Steuerkennnummer kann ihrer Ansicht nach rasch eine Personenkennziffer werden.

Die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte, mit der Steuer-ID werde ein Bundesmelderegister durch die Hintertür eingeführt: "Wo es Daten gibt, gibt es bald auch Begehrlichkeiten anderer Behörden, darauf zuzugreifen." Die Steuernummer könne nicht verhindern, dass Geld im Ausland vor dem deutschen Fiskus versteckt wird.

Auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sprach von einem "fatalen" Weg. Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung werde die Nummer allgegenwärtig sein. Hierüber könnten dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen. Den Aufsichtsbehörden sei es praktisch nicht möglich, einen solchen Missbrauch zu unterbinden. Die Folge sei, dass durch Staat und Wirtschaft umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Durch die Verkettungsmöglichkeiten würde das informationelle Selbstbestimmungsrecht an die Kette gelegt.

Der Bund der Steuerzahler sparte ebenfalls nicht mit Kritik. Auch er sieht die Gefahr, dass andere Behörden auf die steuerlichen Daten zugreifen. Es sei zu hoffen, dass im Rahmen des 38 Millionen Euro teuren Projekts zumindest die Datenbestände zwischen den bereits beteiligten Ämtern richtig abgeglichen worden seien und der Steuerzahler nicht auch noch durch Übertragungsfehler unverschuldet in Schwierigkeiten komme. Dem Verband nach ist geplant, dass auch Unternehmen in einem zweiten Schritt eine eigene Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten. Damit könnten dann betriebliche Daten noch 20 Jahre nach Aufgabe des Unternehmens nachverfolgt werden.

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(Stefan Krempl) / (jk)