GefÀhrliche Mischung

Wer eine Autobahn-RaststĂ€tte ansteuert, sollte zur Reisesaison besonders vorsichtig sein. Immer öfter parken Lastwagen wegen ÜberfĂŒllung bereits in der Einfahrt zur RaststĂ€tte. Der TÜV SĂŒd gibt daher folgende Tipps

vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

MĂŒnchen, 24. Juli 2013 – Wer eine Autobahn-RaststĂ€tte ansteuert, sollte zur Reisesaison besonders vorsichtig sein. Immer öfter parken Lastwagen wegen ÜberfĂŒllung bereits in der Einfahrt zur RaststĂ€tte und der Verkehr mischt sich oft gefĂ€hrlich. Der TÜV SĂŒd gibt daher folgende Tipps:

Bei der Abfahrt von der Autobahn schon auf dem Verzögerungsstreifen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h abbremsen und auf den Rastplatz mit 30 bis 40 km/h einrollen. Hier herrscht höchste Gefahr durch FußgĂ€nger und rangierende Lkw und Pkw. Im Zentralbereich mit Gasthaus und Spielplatz sollte man Schrittgeschwindigkeit einhalten. Es gibt aber kein generelles Tempolimit, auf den meisten Anlagen regeln Schilder die Geschwindigkeit.

GefÀhrliche Mischung (3 Bilder)

Wo sich Schwer- und Individualreiseverkehr treffen, ist besondere Vorsicht angebracht. Das gilt auch fĂŒr Rast- und ParkplĂ€tze.
(Bild: TÜV SĂŒd)

Ist die Rastanlage voll, stehen oft keine ParkplĂ€tze fĂŒr Pkw mehr zur VerfĂŒgung. Auf freien FlĂ€chen fĂŒr Busse und Lkw zu parken ist jedoch gefĂ€hrlich, weil die Sicht versperrt ist. Außerdem rechnen die Lenker der tonnenschweren LastzĂŒge auf den eigens fĂŒr sie ausgewiesenen FlĂ€chen nicht unbedingt mit Kleinfahrzeugen.

Kinder mĂŒssen auf Rastanlagen zu jeder Zeit an die Hand genommen werden. Kinderwagen oder Kindersitze dĂŒrfen nie im Fahrbahnbereich abgestellt werden. Auch neben, hinter oder vor dem Wagen hat die Babyschale nichts zu suchen, selbst fĂŒr Sekunden nicht. Ausparkende Fahrzeuge, rangierende Busse und Lkw können die Kleinsten dort nicht sehen und schnell ĂŒberrollen. Das haben tragische UnfĂ€lle immer wieder gezeigt.

Auf der RaststĂ€tte gibt es kein ZurĂŒck. Alle Fahrbahnen sind in der Regel Teil der Autobahnen, daher ist das Wenden oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer also etwas vergessen hat, darf erst an der nĂ€chsten Ausfahrt umdrehen. (fpi)