Bürgerrechtler veröffentlichen Klageschriften zur Fluggastdatenübermittlung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA veröffentlicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute zwei Klageschriften (PDF-Datei) des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA aus dem Jahr 2004 veröffentlicht. Die EU-Kommission hatte voriges Jahr die Herausgabe der Klageschriften zunächst verweigert, nun habe der Arbeitskreis mit Hilfe des Europäischen Bürgerbeauftragten ihre Freigabe erreichen können, geht aus einer Mitteilung der Bürgerrechtler hervor. Im Oktober vorigen Jahres hatte auch das Bundeswirtschaftministerium einen Antrag auf Einsicht in die Akte des Verfahrens abgelehnt.

Das EU-Parlament hatte im Jahr 2004 beim Europäischen Gerichtshof gegen die Fluggastdatenübermittlung geklagt und damit im Mai 2006 Erfolg. Zwar wurden die Beschlüsse zur Fluggastdatenübermittlung in die USA für nichtig erklärt, da aber der Gerichtshof für seine Entscheidung die inhaltliche Vereinbarkeit mit den Grundrechten nicht prüfen musste, sondern nur formelle Aspekte berücksichtigen konnte, beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten ein Nachfolgeabkommen mit den USA, das nach Meinung der Bürgerrechtler noch weiter geht als die ursprünglichen Vereinbarungen. Der Deutsche Bundestag stimmte diesem Abkommen Mitte November 2007 zu.

Nun fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Bundesregierung auf, die Verhandlungen über das Vorhaben einer europäischen Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten abzubrechen. SPD und CDU/CSU "müssen jetzt endlich eine entsprechende Bundestagsentschließung auf den Weg bringen, um den drohenden Verfassungsverstoß zu verhindern". Patrick Breyer vom Arbeitskreis meint, die Klagebegründung des Europäischen Parlaments könne dabei nahezu 1 : 1 übernommen werden. "Das Verhältnismäßigkeitsgebot verbietet es, die Daten unschuldiger Passagiere über die Einreisekontrolle hinaus auf Vorrat zu speichern, nur weil die Informationen dem Staat in seltenen Fällen einmal nützlich werden könnten", erläutert Breyer. Der Arbeitskreis hatte bereits im Januar eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. (anw)