"Scout gegen eBay": Gericht entscheidet für den freien Handel

Das Berliner Kammergericht untersagt dem Schulranzenhersteller Sternjakob aus kartellrechtlichen Gründen, Einzelhandelspartnern ein Verkaufsverbot über Internet-Plattformen wie eBay aufzuerlegen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 125 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Matthias Parbel

Der Schulranzenhersteller Sternjakob – unter anderem bekannt für die Marke Scout – stellt an seine Vertriebspartner aus dem Handel ganz spezielle Anforderungen: In den "Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner" wird der Verkauf der Sternjakob-Produkte über Internet-Marktplätze wie eBay oder Amazon untersagt. Diesem Verbot wollte sich der Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders nicht beugen und klagte gegen den Hersteller. Mit Urteil vom 19. September 2013 (Az. 2 U 8/09 Kart) gab das Berliner Kammergericht dem Kläger nun Recht – und folgte damit der vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 10. März 2009 (Az. 16 O 729/07 Kart). Die Richter stuften die betreffende Klausel von Sternjakob als kartellrechtswidrig ein, weil sie den Wettbewerb behindere.

In einem ähnlich gelagerten Verfahren hatte das Landgericht Mannheim 2008 jedoch anders entschieden. Sternjakob-Marketingchef Frank Walter gab sich im Gespräch mit der Berliner Morgenpost daher auch kämpferisch: "Wir gehen in Revision zum Bundesgerichtshof, zum Schutz unser Markenrechte und unserer Handelspartner." Mit Verweis auf die Sorge um die "kompetente Beratung der Kunden" und die Verdienstmöglichkeiten ihrer Handelspartner gehen auch diverse andere Markenanbieter auf vergleichbare Weise gegen den Vertrieb ihrer Produkte über Internetmarktplätze vor. Seit vergangenem Jahr untersuchen jedoch die Kartellbehörden zum Beispiel die einschlägigen Lieferbedingungen von Sportartikelherstellern wie Asics, adidas, Deuter, Mammut oder Lowa.

Eine abschließende Einschätzung des Bundeskartellamtes steht noch aus. Auch das im Augenblick nur für Berlin gültige Urteil des Kammergerichtes wird noch nicht das letzte Wort in der Sache sein. Erst eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof beziehungsweise eine grundsätzliche Klärung auf EU-Ebene kann für den Handel Rechtssicherheit beim Internetvertrieb solcher Markenwaren bringen. (map)