Kalifornien räumt Minderjährigen Recht auf Vergessen ein – mit Einschränkungen

Ab 1. Januar 2015 sollen in Kalifornien Minderjährige von Website-Betreibern verlangen können, dass ihre eigenen Postings entfernt werden. Das Gesetz greift aber zum Beispiel nicht dann, wenn Dritte ein Foto ins Netz gestellt haben.

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Kalifornische Minderjährige können demnächst von Betreibern Sozialer Netzwerke und anderer Web-Angebote verlangen, dass ihre eigenen Postings entfernt werden. Der kalifornische Gouverneur Jerry Brown hat dafür nun ein Gesetz unterschrieben, das zum Anfang übernächsten Jahres in Kraft treten soll. Außerdem dürfen die Website-Betreiber die Daten der Minderjährigen nicht benutzen, damit Dritte gezielt Werbung für bestimmte Waren und Dienste betreiben. Dazu gehören Alkohol, Waffen und Munition, Tabakwaren und Tätowierungen.

Der demokratische Politiker Darrell Steinberg, der das Gesetz ins kalifornische Parlament eingebracht hatte, begründete es damit, dass Minderjährige oft impulsiv handelten, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Dies solle ihnen nicht später noch anhängen. Kalifornien werde als erster Bundesstaat dafür sorgen, dass die Minderjährigen ein Recht darauf bekommen, dass solche Inhalte entfernt werden.

Allerdings gibt es auch Kritik an dem Gesetz. Die Minderjährigen können nicht verlangen, dass von anderen ins Netz gestellte Inhalte gelöscht werden. Dies gilt auch für weiter verbreitete Postings. Die Betreiber von Websites müssen die Daten, die nach dem neuen Anspruch vom Netz entfernt werden sollen, auch nicht von ihren Servern löschen, sondern lediglich offline nehmen. Auch gilt das Gesetz nicht für Erwachsene, die ihre Jugendsünden getilgt sehen wollen.

Das "Recht auf Vergessen" wird auch in der EU diskutiert. Während der Beratende Ausschuss im Europarat in seinem Entwurf für eine neue Datenschutzkonvention darauf verzichtete, einen derartigen Passus einzubauen, hat EU-Kommissarin Viviane Reding in ihrem Entwurf für eine Datenschutzverordnung ein solches Recht berücksichtigt. Auf Ministerebene wurde es allerdings noch nicht thematisiert. Die EU-Agentur Enisa meldete dagegen technische Bedenken an. Das weltweit größte Soziale Netzwerk Facebook lehnt das "Recht auf Vergessen" ab. (anw)