Bostoner Studenten erzielen Teilerfolg in Filesharing-Prozess
Ein Gericht in Massachusetts untersagt der Universität von Boston die Herausgabe von Internet-Verbindungsdaten.
Bei der Verfolgung von Studenten, die illegal Musikstücke über Internet-Tauschbörsen verbreitet haben sollen, hat der US-Verband der Tonträgerhersteller (RIAA) ein Schlappe erlitten. Richterin Nancy Gertner des District Court von Massachusetts untersagte im Fall London-Sire gegen Doe der Universität von Boston vorläufig, die Verbindungs-Daten der Studenten an die Musikindustrie weiterzugeben. Man müsse zunächst prüfen, inwieweit das zulässig sei. Die Uni fungiert in diesem Fall als Internet-Provider.
Außerdem stellte die Richterin in Frage, ob die beschuldigten Studenten mit der Benutzung von Tauschbörsen bereits gegen das US-Urheberrecht verstoßen hätten. Das alleinige Bereitstellen von Musik-Dateien bedeute noch nicht, dass eine Verbreitung auch tatsächlich stattgefunden habe. Damit widerspricht der Beschluss einem Richterspruch des Bundesbezirksgerichts in New York vom selben Tag (Elektra gegen Barker). Demnach ist ein Verstoß bereits gegeben, wenn Musik mit dem Ziel der Verbreitung angeboten wird.
Die widersprüchlichen Entscheidungen bedeuten nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation jedoch keine Wende in den anhängigen Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer. Diese basieren auf den umstrittenen Ermittlungen der Firma MediaSentry, die sich als Teilnehmer beim File-Sharing die IP-Adressen von Tauschpartnern beschafft hatte. (jes)