Spickmich setzt sich erneut vor Gericht durch

Auch das Landgericht Duisburg sieht Benotungen von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ähnlich hatten zuvor schon Kölner Gerichte argumentiert.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Landgericht Duisburg hat am heutigen Freitag die Klage einer Lehrerin aus dem Kreis Wesel gegen das Internetportal spickmich.de abgewiesen. Die an einer Realschule unterrichtende Pädagogin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Nach Ansicht der Richter sind derartige Einträge jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Allenfalls bei Beleidigungen oder Schmähkritik hätte möglicherweise ein Anspruch auf Entfernung der Einträge bestanden.

Ähnlich hatten in einem anderen Fall zuvor schon Kölner Gerichte argumentiert. Eine dort klagende Gymnasiallehrerin, die von ihren Schülern anfangs lediglich mit der Gesamtnote 4,3 bewertet worden war, will jedoch den Zivilrechtsweg voll ausschöpfen, um eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht zu erreichen. Bei Spickmich haben Schüler die Möglichkeit, ihren Lehrern Noten in Kategorien wie "gut vorbereitet", "fair" oder "menschlich" zu geben.

Zuletzt hatten die Macher von spickmich.de ihr Angebot ausgeweitet und mit schulradar.de ein neues Portal gestartet, auf dem nun Eltern die Schulen ihrer Kinder bewerten sollen. Schulradar-Nutzer können "Elternbewertungen" in insgesamt sechs Kategorien abgeben (Individuelle Förderung, Lehrkräfte, Unterrichtsbegleitende Aktivitäten, Gebäude/Ausstattung, Schulleitung, Schulklima, Noten jeweils von 1 bis 6) und die Frage "Würden Sie gerne auf diese Schule gehen?" mit Ja oder Nein beantworten.

Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband bezeichnet das Portal jedoch als "untaugliches Mittel zu einer fairen Schulbeurteilung". Schulradar suggeriere zwar Objektivität, sei aber "zutiefst manipulationsanfällig". So kann sich beispielsweise jeder als "Eltern" anmelden und bis zu fünf Schulen bewerten. Das Schulradar-Team räumt auch "einen technischen Fehler bei der Zählweise der Elternbewertungen" ein, der aber inzwischen behoben sei. (pmz)