Die Union zankt um ein Verbot von "Killerspielen"

Junge Unions-Politiker fordern mehr Aufklärung statt eines Pauschalverbots von Gewalt-Computerspielen. Der illegalen Nutzung und Verbreitung werde durch ein Verbot Tür und Tor geöffnet. Bayerns Innenminister will ein generelles Verbot von "Killerspielen".

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Von
  • Jürgen Kuri

Es geht noch nicht zu Hauen und Stechen über, auch ist noch nicht zur Wahl der Waffen aufgerufen worden: Die Auseinandersetzung um ein generelles Verbot sogenannter "Killerspiele" aber sorgt zumindest für verbale Aufregung bei CDU/CSU. "Killerspiele" seien Machwerke von abstoßender Brutalität und Grausamkeit und der Jugendschutz sei völlig unzureichend, hatte vor einigen Tagen der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) die Debatte erneut eröffnet. Dem antwortet nun eine Gruppe junger Politiker der Unions-Bundestagsfraktion: Sie lehnte den Vorschlag strikt ab. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, der Junge-Union-Vorsitzende Philipp Mißfelder und der Chef der Jungen Gruppe der Union im Bundestag, Marco Wanderwitz (CDU), forderten in Berlin mehr Aufklärung statt eines Pauschalverbots von Gewalt-Computerspielen.

"Der illegalen Nutzung und Verbreitung wird durch ein Verbot Tür und Tor geöffnet", teilte Bär gegenüber dpa mit. "Das kann nicht im Sinne Joachim Herrmanns sein." Mißfelder warnte davor, eine Wachstumsbranche wie die Computerspiel-Industrie "an den Pranger zu stellen". "Computerspiele für schlechte schulische Leistungen und Gewaltausbrüche verantwortlich zu machen, bedeutet die pauschale Verurteilung eines ganzen Wirtschaftszweiges", kritisierte Mißfelder. Wanderwitz sagte, Kinder müssten besser über die Risiken solcher Computerspiele aufgeklärt werden.

Der bayerische Innenminister allerdings und auch der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl bezweifeln die Wirksamkeit der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) der Spielehersteller. Sie stützen sichd dabei auf erneute Kritik des Kriminologen Christian Pfeiffer an den Selbstkontrollinstanzen der Spielewirtschaft – Pfeiffer hatte bereits Mitte 2007 die USK wegen angeblich zu lascher Kontrollen bei der Zulassung sogenannter "Killerspiele" kritisiert. Das von ihm geleitete Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) überprüfte die von der USK ausgewiesenen Alterseinstufungen von Computerspielen im Auftrag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) dazu im Selbstversuch. Das KFN kam dabei zu dem Ergebnis, dass nach eigener Überprüfung von 62 Spielen die Alterskennzeichen der USK bei 37 Prozent der Spiele zu niedrig angesetzt worden seien und die Einstufung bei 27 Prozent der Spiele zumindest zweifelhaft sei. Diese Einschätzung des Instituts wurde aber unter anderem von USK-Gutachtern als nicht haltbar zurückgeweisen, der Branchenverband BIU hatte Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität des kriminologischen Forschungsberichts angemeldet.

Herrmann hatte nun in seinem erneuten Vorstoß darauf verwiesen, dass ein Verbot von "Killerspielen" im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. Zum 1. Juli ist aber bereits eine Verschärfung des Jugendschutzgestzes in Kraft getreten, die ein Verbot des Verkaufs von "Killerpielen" an Jugendliche beinhaltet. Spiele wurden mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zuvor waren allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. In die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden solche Medien, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

Gesetzlich festgeschrieben sind nun auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen", heißt es in dem Gesetz.

Bereits nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern durch Computerspiele und Internetseiten gegeben. Diese führten mit dazu, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden damals außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Die überarbeiteten Regelungen unter anderem zu Computerspielen stellen nun eine erste Novellierung dieser Bestimmungen dar.

Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(jk)