Weg frei für elektronischen Einkommensnachweis

Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt, wonach die Anschubfinanzierung für Elena im Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt.

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Bundestag und Bundesrat haben ihre Meinungsverschiedenheiten über die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) ausgeräumt. Nachdem die Länder Mitte Februar zunächst den Vermittlungsausschuss angerufen hatten, fanden Vertreter beider Seiten am gestrigen Mittwochabend einen Kompromiss. Demnach soll die Anschubfinanzierung für das Vorhaben 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgen. Pro Jahr will der Bund dafür 11 Millionen Euro bereitstellen. Von 2014 an soll die Finanzierung von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten aus einer geplanten zentralen Speicherstelle abrufen.

Mit dem Verfahren sollen rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und andere Entgeltnachweise in einer Datenbank erfasst werden. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden soll sichergestellt werden, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagen, dass die meisten aufbewahrten Informationen niemals benötigt werden und es sich bei dem Verfahren daher um eine verfassungswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung handeln könne.

Nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit ihrem Anliegen, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Der Bundesrat befürchtete hier einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Linie noch in ihren Sitzungen heute beziehungsweise morgen formell absegnen. Dann könnte das Gesetz wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten und mit den Systemvorbereitungen begonnen werden. Voraussichtlich Anfang 2012 wird der elektronische Einkommensnachweis dann die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ablösen. (Stefan Krempl) / (anw)