Schleudertraumabetrugsversuche
Sehr viele Deutsche glauben, sie müssten bei einem kleinen Hoppla!-Unfall kategorisch gesetzlich die Polizei rufen und die Fahrspur abriegeln. Doch warum blockieren Menschen nach einem Auffahrunfall stundenlang die Straße? Woher kommt dieser Irrglaube?
Wir kennen die Situation alle: Ein langer Stau auf einer Autobahn oder in einem großen Zufahrtstunnel. Die davon behinderten Autofahrer hoffen, dass wenigstens niemand ernsthaft verletzt ist. Dann kommen sie an den Verursachern vorbei: zwei Autos, oft ohne sichtbare Schäden, blockieren eine Fahrspur komplett. Die zugehörigen Personen lungern herum und sprechen in ihre Telefone. Sie werden dort erst weggehen, wenn die Polizei sich zu ihnen durch den Stau quälen konnte. Im mit Abstand dümmsten Fall eines solchen asozialen Verhaltens standen die Autos auf der Überholspur einer dreispurigen Autobahn im noch fließenden Verkehr. Am liebsten möchte ich persönlich bei solchen Leuten hingehen und ihren Kopf so lange auf die Leitplanke schlagen, bis sie Vernunft annehmen und weiterfahren. Warum tut jemand das, der offenbar geistig irgendwann gesund genug war, dass er einen Führerschein erhielt?
Eine Studie der R+V Versicherung gibt einen Datenpunkt: 33 Prozent der Männer und 48 Prozent der Frauen würden nach einem Unfall stets die Polizei anrufen, die meisten glauben, sie müssten es sogar. Das stimmt nicht. Es stimmt nicht mal bei Mietwagen, obwohl Vermieter gern darauf bestehen, weil es für sie einfacher ist. Es gibt gelegentlich Gerichtsentscheidungen hierzu. Das Problem mit Polizei anrufen ist: Nach diesem Anstoßen eines Amtsvorganges müssen die Beteiligten an der Unfallstelle verbleiben, bis der Streifenwagen durch den von ihnen verursachten Stau eintrifft und die Daten aufnimmt. Nötig ist die amtliche Aufnahme nicht. Doch weil Versicherungen oft zu Recht als Verbrecher gesehen werden, muss jeder aus seiner eigenen Erfahrung heraus entscheiden, ob er die Polizei mit seinem Beulchen belastet oder nicht. Was jedoch gar nicht geht, ist dieses den kompletten Verkehr lahmlegen.
Schleudertraumabetrugsversuche (3 Bilder)

Dieser Glatteisunfall bei Paderborn zeigt, wann es durchaus gerechtfertigt ist, eine Spur zu blockieren: "Ich geriet ins Schleudern und konnte den Wagen auch mit meinem Sohn (15) nicht mehr aufrichten." Hinweis: Riders okay.
Das Damoklesschwert der Verkehrsstraftat
Ein Blick ins Gesetz zeigt, wo die Unsicherheiten herkommen könnten: Die Unfallbeteiligten haben sich am Unfallort auszutauschen. Das ist in StGB § 142 geregelt, es geht also bei Zuwiderhandlung nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern einen echten Verkehrs-Straftatbestand. Aber, liebe Unfallängstlichen, ist es sooo schlimm, zwei Meter rüber auf den Standstreifen zu fahren? Ist es nicht im Gegenteil für euch selbst und Andere höchst gefährlich, auf der Fahrspur einer Autobahn stehenzubleiben, dümmstenfalls gar der linken Spur? Muss man wirklich eine Hauptverkehrsader in ihrem kritischen Tunnel blockieren, kann man nicht nach Tausch der Personalien zur Nothaltebucht weiterfahren oder besser gleich nach draußen, um die Polizei dorthin zu bestellen? Und, trotz allen Versicherungsversuchen: Können sich zivilisierte Mitteleuropäer wirklich nicht mehr ohne die Polizei einigen?