EU-Parlament will besseren Jugendschutz bei Online-Glücksspiel

Betreiber von Online-Glücksspielangeboten sollen bessere Maßnahmen zum Schutz jugendlicher Surfer ergreifen und auch dem Suchtverhalten vorbeugen, fordern Abgeordnete des EU-Parlaments.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Europäische Parlament hat sich heute für einen besseren Verbraucher- und Jugendschutz bei Online-Glücksspielen ausgesprochen. Das Plenum nahm den Bericht der dänischen Berichterstatterin Christel Schaldemose von der sozialdemokratischen Fraktion mit großer Mehrheit an.

Europaweit wurden im Glücksspiel im Jahr 2004 Umsätze zwischen zwei und drei Milliarden Euro erzielt, etwa 5 Prozent entfielen auf das Online-Glücksspiel, schätzt eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung. Der über das staatliche Glücksspiel erzielte Umsatz stellt in vielen EU-Mitgliedstaaten meist die wichtigste Einkommensquelle für Sportorganisationen dar. Der Bericht von Schaldemose stellt fest, dass der europäische Markt für Online-Glücksspiele jährlich zwischen 8,4 und 17,6 Prozent wächst. In sieben Mitgliedsstaaten sind Internet-Glücksspiele verboten, unter anderem auch in Deutschland.

Der Schaldemose-Bericht zielt im Kern auf einen besseren Jugendschutz, da Jugendliche online einen immer leichteren Zugang zu Glücksspielen finden. Deshalb, so fordert die Abgeordnete, sollen die Betreiber wirksamere Mechanismen zur Altersverifizierung implementieren. Dabei müsse auch die zunehmende Verbindung von Websites mit interaktivem Fernsehen und mobilen Diensten berücksichtigt werden. Schaldemose fordert zudem Maßnahmen gegen aggressive Werbe- und Marketingmaßnahmen seitens staatlicher und privater Online-Glücksspiel-Betreiber. Jugendliche sollen keine kostenlosen Glücksspiel-Demos spielen können. Die Abgeordnete schlägt weiter vor, einen maximalen Betrag festzulegen, den eine Person pro Monat für Glücksspiel ausgeben darf oder die Betreiber von Online-Glücksspielen zum Vertrieb von Prepaid-Karten zu verpflichten.

In allen EU-Mitgliedstaaten ist das Glücksspiel streng geregelt, um Verbraucher gegen Sucht und Betrug zu schützen, aber auch um Geldwäsche und andere Betrügereien zu unterbinden. In sieben Staaten ist der Betrieb von Online-Casinos, Online-Sportwetten und Online-Lotterien untersagt. Gegen zehn Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, hatte die Kommission im Mai 2008 wegen Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2007/4866) eingeleitet. Die Staaten sollten prüfen, ob die nationalen Maßnahmen, die ein grenzüberschreitendes Angebot von Online-Glücksspielen unterbinden sollen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.

In Deutschland verbietet der Glücksspielstaatsvertrag Internet-Glücksspielangebote seit dem 1. Januar 2008. Der Vertrag soll über Website-Sperren seitens Internet-Provider sowie die Kontrolle der Finanzströme seitens Banken durchgesetzt werden. In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Vertragsverletzungsverfahren heißt es entsprechend: "Deutschland geht davon aus, dass die Internetprovider und die Banken und Bankenverbände, deren Unterstützung zur Durchsetzung dieses Verbotes benötigt wird, dieses von sich aus als berechtigt akzeptieren und die deutschen Länder bei der Umsetzung ihrer Politik (…) unterstützen." Der Verband der Internetprovider eco beklagt sich bereits über immer häufigere Forderungen, den Zugang zu unliebsamen Websites zu sperren. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (vbr)