Fußballverband weist Vergleichsangebot der Hartplatzhelden zurück

Der Württembergische Fußballverband (wfv) ist im Streit um Clips auf dem Videoportal wegen ungeahnter Vermarktungsmöglichkeiten nicht mehr an dem von Oberlandesgericht Stuttgart angeregten Vergleich interessiert.

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Der Württembergische Fußballverband (wfv) ist im Streit mit dem Videoportal Hartplatzhelden nicht mehr an dem von Oberlandesgericht Stuttgart im Dezember angeregten Vergleich interessiert. Eine Einigung werde "nicht weiter verfolgt", heißt es in einem heise online vorliegenden Schreiben der für die Landesvereinigung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) tätigen Kanzlei Bongen, Renaud & Partner (BRP). Als Begründung führt der mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt an, dass seine Mandantin sich der zuvor von den Hartplatzhelden beanspruchten Vermarktungsmöglichkeiten "in diesem Ausmaß gar nicht bewusst" gewesen sei. Nun wolle man die Angelegenheit durch ein Urteil entscheiden lassen.

Die für das Amateurportal tätige Kanzlei Härting hatte zuvor das Angebot gemacht, die vom Stuttgarter Landgericht angeordneten Einschränkungen zu befolgen. Demnach dürften einzelne Beiträge nicht länger als 90 Sekunden laufen, sich nur auf eine der unteren Ligen beziehen und weder eine journalistische Berichterstattung noch eine Zusammenfassung von Spielen darstellen. Die Hartplatzhelden schlugen konkret vor, Clips bis zur Bezirksliga bei Erwachsenen und bis zur Verbandsliga bei Jugendlichen zuzulassen. Weiter enthielt der Vergleichsvorschlag eine ausführliche Aufstellung der den Portalbetreibern zufolge "gängigen Vermarktungsformen" für eine werbefinanzierte Webseite, die zur Finanzierung des Projekts benötigt würden.

Im Einzelnen wollten die Hartplatzhelden Rechtssicherheit erhalten etwa für die Werbung in anderen Medien für die Plattform, für Afiiliate-Vermarktung und Suchmaschinen-Marketing, den Einbau von Bannern oder Sponsoring. Auch eine Freigabe von Gewinnspielvermarktung sowie Werbung über Newsletter war gewünscht. Darüber hinaus sollte es den Beklagten gestattet sein, Privatleuten und Fußballvereinen die Übernahme von Spielausschnitte auf deren Internetseiten zu ermöglichen. Mit der abrupten Beendigung der Verhandlungen ohne Gegenvorschlag zeigt der wfv nach Ansicht der Hartplatzhelden, dass dieser eine Grundsatzentscheidung anstrebe, um die alleinigen Vermarktungsrechte an jedem Amateurfußballspiel in der Region zu besitzen. Am 19. März stehe nun die nächste Runde vor Gericht an.

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(Stefan Krempl) / (vbr)