Frachtflug

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sein Gepäck ordentlich, also sicher, zu verstauen. Und das im ureigensten Interesse, wie zwei Crashtests des ADAC zeigen. Im Extremfall kann die Fracht sonst tödlich werden

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Von
  • Henry Dinger

München, 12. Dezember 2013 – Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sein Gepäck ordentlich, also sicher, zu verstauen. Und das im ureigensten Interesse, wie zwei Crashtests des ADAC zeigen.

Im ersten Versuch wurde die Rückbank umgeklappt und Skier, Helme, Skistiefel sowie Koffer lose in den Stauraum gelegt. Die verheerenden Folgen: Nach dem Aufprall mit 50 km/h schleudert das gesamte Gepäck nach vorne und trifft die Rücklehnen von Fahrer- und Beifahrersitz ungebremst. Skier bohren sich in Rückenlehnen, Skistiefel treffen Köpfe, Insassen werden schwer verletzt. Der Innenraum wird völlig demoliert. Die Sitze können der Wucht nicht standhalten, für solche Belastungen sind sie einfach nicht konstruiert. Im Bereich der Lendenwirbel wird das dünne Schaumstoff-Polster durch die Skier so stark deformiert, dass es im Ernstfall zu schweren Wirbelsäulenverletzungen kommt. Kein Wunder, denn ein ungesicherter Gegenstand, der 20 Kilogramm wiegt, trifft dann bei einem Crash bei Tempo 50 mit einer Wucht von bis zu einer Tonne auf.

Frachtflug (4 Bilder)

Horrorszenario: Ungesichertes Gepäck und Skier treffen beim Aufprall die Passagiere.

Beim zweiten Crash werden Koffer und Skier festgezurrt, die Skistiefel hinter dem Vordersitz im Fußraum verstaut. Beim Aufprall bleibt das Gepäck dort, wo es hingehört. Zwar ist die Lehne der Rücksitzbank mit den schweren Koffern bereits an der Belastungsgrenze angekommen, aber Gefahr für die Insassen besteht nicht. Schweres Gepäck gehört im Kofferraum ganz nach vorn, also direkt an die Lehnen der Rücksitze.

Der Club rät, für Urlaubsfahrten Autos mit Zurrösen zu nutzen und das Gepäck daran zu befestigen. Beim Anbringen der Gurtbänder sollte auf eine gleichmäßige Spannung geachtet werden. Die Rücksitzlehnen sollten, wenn möglich, nicht umgeklappt werden, da sie als bremsende Trennwand dienen können. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Risiko einer schweren Verletzung argumentativ nicht reicht: Ungesicherte Ladung wird mit bis zu drei Punkten in Flensburg und 50 Euro geahndet. Vereinzelt haben sich in der Vergangenheit auch Versicherungen bei der Schadensregulierung schon quergestellt, wenn die Fracht nicht sicher verstaut war.

(imp)