Intel droht AMD mit Kündigung des Patentaustauschabkommens

Intel droht AMD mit Kündigung des 2001 geschlossenen Cross-Licensing-Vertrags, weil AMD die Prozessorfertigung an die mehrheitlich arabische "Globalfoundry" auslagert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 158 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

In einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) meldet der Prozessorhersteller AMD heute, ein Schreiben von Intel erhalten zu haben, in dem Intel die Kündigung des 2001 geschlossenen und bis einschließlich 2010 gültigen Cross-Licensing-Abkommens androht.

Laut AMD unterstellt Intel, dass die Firma AMD durch die Gründung des Joint-Ventures Globalfoundries, in das die AMD-Prozessorfertigung ausgelagert werden soll, das bisher nur in Auszügen veröffentlichte Patentaustauschabkommen gebrochen hat. Deshalb wolle Intel das Cross-Licensing-Abkommen innerhalb von 60 Tagen kündigen und AMD alle darin gewährten Patentnutzungsrechte und Lizenzen entziehen, sofern der Verstoß oder die Verstöße – Näheres verrät AMD nicht – gegen bestimmte Vertragsklauseln nicht abgestellt werde.

Intel hatte bereits kurz nach Bekanntgabe der AMD-Pläne zur Auslagerung der Chipfertigung in ein separates Unternehmen unter mehrheitlicher Beteiligung der Vereinigten Arabischen Emirate "ernste Fragen" angekündigt, diese aber nicht konkret veröffentlicht. Die Firma AMD bleibt bei ihrer Sichtweise, keine der Cross-Licensing-Vertragsbedingungen verletzt zu haben, und legt noch einen drauf: Das Patentaustauschabkommen enthalte auch Vereinbarungen darüber, wie und innerhalb welcher Fristen die Vertragspartner über Streitigkeiten und Umstimmigkeiten nachverhandeln sollen. Mit der Ankündigung der Kündigung des Patentaustauschabkommens habe Intel diese Vereinbarungen nun gebrochen; deshalb habe man Intel darüber informiert, dass dieser Bruch des Cross-Licensing-Vertrags AMD das Recht gebe, Intel die Nutzungsrechte und Lizenzen an AMD-Patenten zu entziehen, aber selbst alle im Vertrag vereinbarten Rechte zu behalten. AMD betont, selbst alle im Patentaustauschabkommen vorgesehenen Schritte zur Klärung der von Intel aufgeworfenen Fragen eingeleitet zu haben.

AMD hat seit 1976 Vertragsbeziehungen über Nutzungsrechte an Patenten für x86-Prozessoren und zahlt dafür vierteljährlich Lizenzgebühren in unveröffentlichter Höhe. 2001 wurde ein zusätzliches Cross-Licensing-Abkommen geschlossen, in das AMD seine x86-64-(x64-)Technik eingebracht haben soll – im Gegenzug für Rechte an neueren Intel-Patenten. Bis spätestens 2011 muss das aktuell gültige Cross-Licensing-Abkommen erneuert werden; vermutlich will AMD dann unter anderem Nutzungsrechte an der kommenden Intel-Befehlssatzerweiterung Advanced Vector Extensions (AVX) aushandeln und nicht die ursprünglich für die einstmals bereits 2009 erwartete (und jetzt auf 2011 verschobene) Bulldozer-Architektur vorgesehenen SSE5-Befehle nutzen. (ciw)