Kein Anrechnungspreis nach Neuwagen-RĂĽckgabe
Will ein Autokäufer seinen Neuwagen doch nicht, erhält er meist nicht den Anrechnungspreis für sein in Zahlung gegebenes Altfahrzeug zurück. Stattdessen bekommt er – neben dem Kaufpreis – sein altes Auto wieder
Will ein Autokäufer seinen Neuwagen doch nicht, erhält er meist nicht den Anrechnungspreis für sein in Zahlung gegebenes Altfahrzeug zurück. Stattdessen bekommt er – neben dem Kaufpreis – sein altes Auto wieder. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Auch wenn der Autokauf und die Inzahlungnahme des Gebrauchten in zwei verschiedenen Verträgen geregelt seien, werde beides bei der Rückgabe des Neuwagens als ein Vorgang betrachtet.
(Bild:Â BMW)
Die Verkehrsrechtler verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 1 O 447/10) von Juni 2012. Ein Käufer hatte sein altes Auto für 5000 Euro in Zahlung gegeben und sich einen neuen Wagen für 21.000 Euro gekauft. Nachdem an dem neuen Auto Mängel aufgetreten waren, verlangte der Mann neben der Kaufsumme auch den Anrechnungsbetrag für sein Altfahrzeug zurück.
Das Gericht lehnte dies ab. Auch wenn der Autohändler, bei dem der Wagen in Zahlung gegeben wurde, das Fahrzeug schon verkauft habe, müsse er nicht den Anrechnungspreis auszahlen. Er könne auch versuchen, das alte Auto zurückzukaufen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoller sei. Erst wenn dies nicht möglich sei, bekomme der frühere Käufer den Anrechnungsbetrag zurück.
(dpa) (fpi)