Die größten Irrtümer zum neuen Widerrufsrecht

Im Frühsommer tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft, das zahlreiche Änderungen für Unternehmen und Verbraucher bereit hält. Leider kursieren dazu bereits falsche oder unvollständige Aussagen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Mitte 2014 tritt das neue Widerrufsrecht in Kraft. Tatsächlich beinhaltet es viele wichtige Änderungen für Unternehmer und Kunden. Sich frühzeitig zu informieren, ist deshalb wichtig. Leider werden in diesem Zusammenhang aber immer wieder auch Irrtümer verbreitet, wie Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock festgestellt hat. Er klärt darüber auf, welche falschen Aussagen derzeit kursieren und wie Fakten tatsächlich aussehen.

"Das Gesetz tritt ab Juni in Kraft"

Immer wieder heißt es, das neue Widerrufsrecht trete "ab Juni 2014" in Kraft. Tatsächlich ist der Start für den 13.6.2014 vorgesehen. Fehlt der Hinweis auf das genaue Datum, führt die Aussage "ab Juni" in die Irre, denn sie würde ja bedeuten, dass das Gesetz am 1.6.2014 in Kraft tritt. Das ist aber falsch. "Im Juni" wäre immerhin richtig, wenn auch ungenau und damit nicht besonders hilfreich. Klingt harmlos, ist es aber nicht, denn bis 13.6. gelten eben noch die alten Regeln.

Der Kunde muss für die Rücksendung von Produkten das Rückporto tragen, wenn sie weniger als 40,00 Euro kosten.“

Ja, das muss er, Allerdings nur, wenn der Online-Händler die sogenannte 40-Euro-Klausel in seinen AGB und diese Vorgehensweise damit mit dem Kunden wirksam vereinbart hat. Fehlt die Vereinbarung, muss der Händler auch bei Waren unter einem Wert von 40 Euro die Rücksendekosten tragen. Räumt der Internethändler seinen Kunden statt eines Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht ein, muss er ebenfalls das Porto für die Retoure Übernehmen.

"In Zukunft müssen Kunden für die Rücksendung ein Formular ausfüllen."

Es wird zwar ein Muster-Widerrufsformular geben, dass der Händler dem Paket beilegen muss, aber das bedeutet nicht, dass der Verbraucher es nutzen muss. Er ist in der Form des Widerrufs künftig sogar noch freier als bisher: Er kann das Formular benutzen, eine E-Mail oder einen Brief mit eigener Formulierung schicken oder – und das ist komplett neu – den Widerruf gegenüber dem Händler einfach per Telefon erklären.

"Der Widerruf muss künftig begründet werden"

Der Widerruf muss derzeit und auch in Zukunft nicht begründet werden. Das Muster-Widderrufsformular enthält nicht mal ein Feld, in dem Entsprechendes eingetragen werden könnte. Wer dem Online-Händler erklären möchte, warum er die Ware nicht behalten will, kann das auf freiwilliger Basis aber natürlich jederzeit tun. Die meisten Händler freuen sich, wenn sie entsprechende Hinweise bekommen.

"Werden an Waren, z.B. Kleidung, die Sicherheitsetiketten entfernt, erlischt das Widerrufsrecht."

Ein Irrtum, der schon vor der geplanten Gesetzesänderung weit verbreitet war und derzeit wieder kursiert. Auch wenn es tatsächlich Händler geben mag, die das behaupten: Ein Sicherheitsetikett bzw. seine Entfernung schließt das Widerrufsrecht keinesfalls aus. Anders sieht es bei versiegelten Waren wie CDs, DVDs oder Datenträgern, zukünftig auch bei versiegelten Hygieneprodukten, aus: wird das Siegel entfernt, erlischt damit tatsächlich das Widerrufsrecht.

"Kunde darf nicht mehrere Kameras, bestellten, diese ausprobieren und dann eine zurückschicken"

Der Kunde hat selbstverständlich das Recht, sich von der Funktionsfähigkeit der Ware zu überzeugen. Jetzt genauso wie nach dem 13.06.2014. Deshalb erlischt das Widerrufsrecht auch nicht durch die reine Benutzung des Produkts. Falls der Kunde dabei aber Gebrauchsspuren hinterlässt, kann der Händler unter Umständen Ersatz für den Wertverlust dafür verlangen. Das Widerrufsrecht wird durch die reine Benutzung der Kamera jedoch nicht eingeschränkt.

"Die Widerrufsfrist von 14 Tagen greift nur, wenn der Verkäufer den Kunden in einer rechtlich einwandfreien Form auf seine Rechte hinweist. Ansonsten gilt das Widerrufsrecht (theoretisch) unbegrenzt."

Zumindest ab dem 13.06.2014 sieht es anders aus: Dann beträgt nämlich auch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Widerrusfrist maximal 12 Monate und 14 Tage (ab Erhalt der Ware). ()