High Efficiency Video Coding: keine Lizenzgebühren für mit HEVC/H.265 kodierte Inhalte

25 Patentinhaber des neuen Videokompressionsverfahrens High Efficiency Video Coding (HEVC) haben sich auf vorläufige Lizenzgebühren verständigt; wichtigste Neuerung gegenüber H.264: Sie wollen keine Gebühren für HEVC-kodierte Inhalte verlangen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 161 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Zota

Der MPEG-Lizenzverwalter MPEG LA hat vorläufige Lizenzbedingungen für den jüngsten MPEG/ITU-Videokompressionsstandard High Efficiency Video Coding (HEVC) alias H.265 (ISO/IEC 23008-2 MPEG-H Part 2) veröffentlicht, die noch im Frühjahr in die endgültige HEVC Patent Portfolio License einfließen sollen. HEVC soll die Kodiereffizienz gegenüber dem 2003 eingeführten MPEG-4 AVC (H.264) nochmals verdoppeln und so auch die vergleichsweise bandbreitenschonende Übertragung von ultrahochauflösenden Videos in den Kinoformaten 4K und 8K erlauben.

Blockschaltbild eines HEVC-Encoders (Anm. d. Red.: ALF hat es nicht ins finale Design geschafft)

Bisher haben 25 Unternehmen die Lizenzbedingungen unterzeichnet. Dazu zählen Apple, BBC, Cisco, ETRI, Fraunhofer, Hitachi, NEC, LG, NTT, Siemens und Thomson. Gemäß der Lizenzbedingungen werden pro verkauftem De-/Encoder 20 US-Cent fällig, sofern der Anbieter mehr als 100.000 Stück pro Jahr verkauft; darunter fallen keine Lizenzgebühren an. Maximal soll ein Unternehmen (inklusive aller Firmen, zu der es ein Beteiligung von über 50 Prozent hat) 25 Millionen US-Dollar pro Jahr für HEVC-Lizenzgebühren zahlen müssen. Chip-Hersteller können die anfallenden Gebühren im Namen von Kunden abführen, die zu den HEVC-Lizenznehmern zählen. Die Gebühren werden rückwirkend zum 1. Mai 2013 fällig.

Anders als bei H.264 wollen die Patentinhaber bei HEVC explizit auf Lizenzgebühren für darin produzierte Inhalte verzichten. Der Grund dafür dürfte in den Erfahrungen mit den H.264-Lizenzgebühren zu suchen sein, die nach der ersten Gebührenperiode ab dem 1. Januar 2011 beispielsweise Lizenzgebühren für freies Internet-Streaming vorsahen. Dies rief das von Google, Mozilla und Opera gegründete Open Web Media Project (WebM) auf den Plan und führte schließlich dazu, dass diese Lizenzgebühren auf Eis gelegt wurden. Möglicherweise wollen sich die Patentinhaber nicht auf einen weiteren Machtkampf mit Google und dessen Mitstreitern einlassen, die mit VP9 an einer offenen, lizenzkostenfreien HEVC-Alternative arbeiten, die wie ihr Vorgänger VP8 indes mit einigen Patenthürden zu kämpfen haben könnte.

In den kommenden Wochen kann es noch Änderungen an dem explizit als vorläufig gekennzeichneten Lizenzabkommen geben. Allerdings waren die Lizenzgebühren für Inhalte bei H.264 bereits von Beginn an vorgesehen, sodass davon auszugehen ist, dass es bei der gegenwärtigen Planung bleibt. (vza)