FCC genehmigt Merger zwischen Qwest und US West
Die amerikanische Federal Communications Commission hat Qwest die Akquisition des regionalen Anbieters US West genehmigt.
Die Federal Communications Commission (FCC), das amerikanische Pendant zur deutschen Regulierungsbehörde, hat dem nationalen Netzbetreiber Qwest die Akquisition des regionalen Netzbetreibers US West unter der Auflage genehmigt, sich von einigen seiner Ferngesprächskunden zu trennen. Damit kehrt in den laufenden Fusionsprozess der beiden US-Telefongesellschaften wieder der Alltag ein, nachdem "eine große Telekommunikationsgesellschaft", nämlich die Deutsche Telekom, in der vergangenen Woche für einige Unruhe und Missstimmung unter den Partnern gesorgt hatte.
Die Aktionäre und das Justizministerium haben den Merger bereits gebilligt, aber noch steht die Zustimmung von sieben der 14 Staaten aus, in denen US West seine Dienste anbietet. Qwest musste sich vorher verpflichten, alle Ferngesprächskunden innerhalb des Einflussbereichs von US West aufzugeben. Diese Auflagen gehen auf das Telekommunikationsgesetz von 1996 zurück. Gemäß diesem Gesetz dürfen US West und die anderen sogenannten "Baby Bells", welche im Jahre 1984 durch die Aufsplittung des früheren Monopolisten AT&T entstanden sind, keine Ferngesprächsdienste innerhalb ihrer Regionen anbieten, solange sie ihre örtlichen Netze nicht für ihre Mitbewerber geöffnet haben. US West erfüllt dieses Kriterium in keinem seiner Staaten.
Ein FCC-Offizieller sagte, die einstimmige Genehmigung durch die fünf Kommissionsmitglieder sei erfolgt, obwohl Qwest sich von seinen Ferngesprächskunden in den fraglichen Staaten noch nicht getrennt habe. Diese repräsentieren ungefähr sechs Prozent aller Ferngesprächskunden des Unternehmens. Qwest-Chef Joe Nacchio sagte am Freitag, dass eine Veräußerung dieses Geschäfts kurz bevor stehe. "Wir sollten sehr bald eine Einigung über den Verkauf erreicht haben." Dieser wird unter dem wachsamen Auge der FCC über die Bühne gehen. Sowohl die Identität des Käufers als auch vertragliche Regelungen oder eventuelle Kooperationsverträge mit dem Interessenten werden dabei genauestens geprüft, um sicherzustellen, dass Qwest die Auflagen nicht umgeht. (atr)