CFP: "Eigentumsrecht" an persönlichen Daten gefordert

Der US-Jurist Brian Holland hat zum besseren Schutz der Privatsphäre in der vernetzten Gesellschaft die Schaffung eines am Copyright oder Patentrecht orientierten Eigentumsrechtes ins Spiel gebracht.

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Der US-Jurist Brian Holland hat zum besseren Schutz der Privatsphäre in der vernetzten Gesellschaft die Schaffung eines am Copyright oder Patentrecht orientierten Eigentumsrechtes an persönlichen Daten ins Spiel gebracht. Der Datenschutz würde damit Verfassungsrang erhalten und wäre deutlich besser durchsetzbar, begründete der Forscher an der Washingtoner Penn State Dickinson School of Law diesen Vorschlag auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven. Erforderlich sei eines solche Fassung personenbezogener Informationen, um einen Missbrauch des gerade in sozialen Netzwerken gepflegten Daten-Exhibitionismus' besser zu verhindern.

Online-Gemeinschaften wie Facebook oder MySpace sind Holland zufolge geradezu darauf angelegt, sich selbst durch die Preisgabe möglichst vieler Daten zu beschreiben und Kontakte offen zu legen. Im Gegensatz zum klassischen E-Commerce, wo der Nutzer für die klar begrenzte Offenbarung eigener Interessen vom Plattformanbieter belohnt der Verzicht auf die Privatsphäre ausgehandelt werde, brauche der Anbieter eines sozialen Netzwerks die dort zur Selbstdarstellung benötigten und freiwillig abgegebenen persönlichen Informationen nur zu sammeln und auszuwerten.

Der Rechtsexperte sprach von einer "Marktverzerrung in höchster Potenz". Daher mache es auch keinen Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen. Marktbasierte Ansätze zum Datenschutz seien in Online-Communities vielmehr von vornherein zum Scheitern verurteilt. Allenfalls könnten sich interne soziale Normen als Mechanismus zur Bewahrung der Privatsphäre ausbilden. Generell hält Holland aber ein staatliches Eingreifen für letztlich unvermeidbar, wobei ihm ein neues Eigentumsrecht das Mittel der Wahl erscheint. Damit könne der Austausch personenbezogener Informationen gut reguliert werden. Hierzulande gibt es derweil ebenfalls Bestrebungen etwa der Grünen, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung explizit Verfassungsstatus einzuräumen.

Als konkreten Nachteil der Datenfreizügigkeit in sozialen Netzwerken oder Blogs bezeichnete Ann Bartow von der University of South Carolina School of Law die damit enorm ansteigenden Möglichkeiten zum Missbrauch der Informationen zum Stalking, Mobbing oder zur sexuellen Belästigung. Sie verwies auf mehrere weibliche Blogger, die ihr zufolge etwa wegen Kindesvernachlässigung verleumdet und sogar den Wohnort wechseln mussten. Auch sie selbst habe als Autorin eines feministischen Webjournals zu juristischen Fachthemen immer wieder mit Online-Stalkern zu tun, die bezeichnenderweise hauptsächlich aus Anwaltskanzleien stammen würden. Von Diensten zur Verteidigung des "Online-Rufs" hält Bartow trotzdem nichts: "Die nutzen nur die Angst aus." Mehr als Suchmaschinenoptimierung hätten sie zudem meist nicht zu bieten.

Siehe dazu auch:

  • Website zur 18. Konferenz Computers, Freedom, and Privacy

Zur CFP 2007:

Zur CFP 2006:

Zur CFP 2005:

(Stefan Krempl) / (jk)