CFP: Widerstand gegen Filterverpflichtungen zum Copyright-Schutz

Rechtsexperten sowie Vertreter von Unternehmen und Universitäten haben vor dem Einsatz von Filtern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen gewarnt und entsprechenden Forderungen der Unterhaltungsindustrie eine Absage erteilt.

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Rechtsexperten sowie Vertreter von Unternehmen und Universitäten haben auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) am Donnerstag in New Haven nachdrücklich vor gesetzlichen Verpflichtungen zum Einsatz von Filtern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen gewarnt. Zugleich erteilten sie entsprechenden Forderungen der Unterhaltungsindustrie eine klare Absage. "Sollen Provider wirklich Hilfssheriffs werden?", fragte Michael McKeehan, Leiter Internetpolitik bei Verizon. Nach illegal kopierten Songs oder Filmen müssten sie dann sicher bald auch Scientology-kritische Informationen, Kinderpornographie, Hassseiten oder Geschäftsgeheimnisse aussondern. Sei die kostspielige Überwachungsinfrastruktur erst einmal aufgebaut, würde sie sicher weiteren Nutzungen zugeführt.

Filtertechniken sind dem Konzernabgesandten zufolge nach wie vor unreif. Sie würden dazu führen, dass etwa Familienfotos zensiert oder Internetpakete verloren gehen würden. Sie könnten durch die Verschlüsselung von Kommunikationssträngen zudem einfach umgangen werden. Zugangsanbieter müssten zudem fürchten, Haftungsfreistellungen etwa in Copyright-Gesetzen zu verlieren. Verizon arbeite daher an einem Programm zur anonymen Weiterleitung von Informationen der Rechteinhaber über offenbare Verletzungen geistiger Eigentumsrechte.

Darüber hinaus gehende Forderungen nach einem Kappen der Netzverbindungen bei wiederholten Warnungen, wie sie vor allem in Frankreich und Großbritannien geplant sind, wies McKeehan aufgrund nicht absehbarer Folgen zurück. "Das Internet ist für viele ein überlebenswichtiges Werkzeug geworden", begründete er seine Skepsis. "Viele nutzen nur noch VoIP und könnten dann nicht einmal mehr Notrufe tätigen." Ferner sei auch der Missbrauch einer offene WLAN-Verbindung denkbar. Ebenfalls unklar sei, wer die bei diesem Ansatz benötigten schwarzen Listen der gesperrten Verbraucher wie lange führen würde.

Rechtliche Bedenken vor allem gegen Filter auf Basis einer "Deep Packet"-Inspektion zur Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs brachte Paul Ohm, Rechtsprofessor an der University of Colorado Law School, vor. Eine solche Auswertung der Klickabfolge von Nutzern, wie sie etwa AT&T vorantreibe oder der Netzbetreiber Charter Communications für die gezielte Auslieferung von Werbebannern einsetzen wolle, verstößt seiner Ansicht nach gegen den Electronic Communications Privacy Act. Sie könnte demnach höchstens zum Schutz der Rechte des Anbieters selbst oder mit Einwilligung der Nutzer stattfinden. Selbst bei der schriftlichen Ankündigung einer solchen Filterung könne davon aber nicht die Rede sein. Das vielfach von Providern verwendete Argument des Bandbreitenmanagements greife ebenfalls nicht, da dafür weniger tief in die Grundrechte der Kunden eingreifende Mittel zur Verfügung stünden.

Zu Unrecht sieht Steven Worona, Netzwerkexperte des Hochschulverbands Educause, immer wieder Universitäten und Studenten als Sündenböcke der Einnahmenverluste der Unterhaltungsindustrie vorgeführt. 98 Prozent der Hochschüler würden den überwiegenden Anteil ihrer Onlinezeit sowieso bei kommerziellen Providern verbringen, führte er aus. Die Unis würden zudem bereits in viel höherem Maße als allgemeine Zugangsanbieter darauf verweisen, dass der Up- oder Download geschützter Werke rechtswidrig sei. Auch hätten viele Campus-Provider bereits Richtlinien eingeführt, denen zufolge wiederholte Rechtsverletzer nicht mehr ans Netz dürfen oder Strafen zahlen müssten.

Worona beklagte daher, dass im US-Kongress weiter im Rahmen allgemeiner Hochschulfördergesetze über Verpflichtungen zum Filtern und Anbieten legaler Alternativen zu gängigen Filesharing-Plattformen debattiert werde. So habe die Arizona State University etwa für rund 200.000 US-Dollar bereits Filtersoftware von Audible Magic angeschafft, sei daraufhin aber trotzdem in der Liste der Hochschulen mit dem höchsten Anteil an Urheberrechtsverletzungen gelandet. Besonders bedenklich stimmte den Universitätslobbyisten, dass sich die Musikindustrie mit ihrem Begehren inzwischen auch an Gesetzgeber in US-Bundesstaaten gewandt habe.

Mit Brad Biddle sprach sich auch ein Justiziar von Intel gegen Filter- und Blockadeforderungen aus. "Wir brauchen eine Umgebung, in der das Internet gedeiht", untermauerte er die Haltung des Chipherstellers. Filter würden demgegenüber innovative Techniken etwa zum Speichern von Inhalten in Netzwerkgeräten verhindern. (Stefan Krempl) / (pmz)