Verkehrsjurist: Neuer Punktekatalog ist ein „Schnellschuss“

Vor fünf Jahren hatte der deutsche Verkehrsgerichtstag eine Reform des Verkehrssünderregisters gefordert. Sie solle übersichtlicher, gerechter und für die Bürger verständlich werden. Das sei das neue Register aber nicht, sagte der Verkehrsjurist Volker Lempp vom ACE

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Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim Auto Club Europa

(Bild: ACE)

Vor fünf Jahren hatte der deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) eine Reform des Verkehrssünderregisters gefordert. Die Flensburger Datei solle übersichtlicher, gerechter und für die Bürger verständlich werden. Das sei das neue Register aber nicht, sagte der Verkehrsjurist Volker Lempp vom ACE Auto Club Europa der Nachrichtenagentur dpa anlässlich des Verkehrsgerichtstages im niedersächsischen Goslar. Das Bundesverkehrsministerium wollte auf einzelne Aspekte der Kritik nicht eingehen.

Volker Lempp: Das geht schon bei der Begrifflichkeit los. Das bisherige „Punktesystem“ wurde in „Fahreignungsregister“ umbenannt. Da wäre es konsequent gewesen, Punkte nur für Verstöße zu vergeben, die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffen. Stattdessen gibt es zum Beispiel auch Punkte für unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, wenn man auf einem Parkplatz einen Lackkratzer verursacht hat. Umgekehrt gibt es keine Punkte mehr für Umweltverstöße. Und Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr werden weiterhin nicht bepunktet, trotz hoher Unfallrelevanz.

Nein. Es ist vielmehr schwer zu verstehen, ab wann Punkte zählen und wann sie gelöscht werden. Ich kritisiere dabei vor allem das sogenannte Tattagprinzip. Danach kann sich ein Vorkommnis im Straßenverkehr bereits negativ auf das Punktekonto auswirken, bevor darüber rechtskräftig entschieden ist.

Der Katalog ist ganz missraten. Das ist bei der Punktevergabe willkürlich rumgepfuscht worden. Die einzelnen Punkte stehen nicht mehr in Relation zueinander.

Man muss den Punktekatalog im Zusammenhang mit den neuen Bußgeldern sehen, die ebenfalls im Mai in Kraft treten. Überall dort, wo der Gesetzgeber auf Punkte verzichtet hat, wurden die Bußgelder drastisch angehoben. So hat sich bei den Geschwindigkeitsverstößen praktisch nichts verändert. Wer aber gegen eine Fahrtenbuchauflage verstößt, zahlt jetzt das Doppelte: 100 statt 50 Euro. Zu allem Überfluss wurde für Straftaten, die ohnehin zum Führerscheinentzug führen, mit 3 Punkten eine eigene Punktekategorie eingeführt. Da wäre es besser gewesen, man hätte von vornherein ganz auf Punkte verzichtet und den Führerscheinentzug an die Begehung schwerer Verkehrsverstöße geknüpft.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieses Katalogs sehr viel mehr Führerscheine entzogen werden als bisher.

Vor allem bei Tempoüberschreitungen kommen sehr viel schneller so viele Punkte zusammen, dass der Führerschein weg ist.

Ganz sicher. Denn das System, das ursprünglich nur zur Beurteilung der Fahreignung ins Leben gerufen wurde, ist zu einem Anhang des Bußgeldkataloges verkommen.

Er ist ein rechtlich problematisches Mittel zum Fahrerlaubnisentzug geworden. Dabei ist ein Zusammenhang mit einer Fahreignungsbewertung oft kaum zu erkennen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, kann ich allen Autofahrern, die bereits mehrere Punkte in Flensburg haben, nur dringend zu einer Nachschulung raten, um schnellstmöglich Punkte abzubauen.

(dpa/Matthias Brunnert) (mfz)