US-Präsident Obama will bessere Patente

In Zukunft soll Schwarmintelligenz dabei helfen, den Stand der Technik zu ermitteln, bevor Schutzrechte erteilt werden. Außerdem will das US-Patentamt seine Prüfer besser schulen.

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Von
  • Christian Kirsch

Um "Prior Art", also den Stand der Technik, in Anträgen zu erkennen, soll das US-Patentamt (USPTO) in Zukunft auf Crowdsourcing zurückgreifen. Das ist eine von drei Anordnungen, die Präsident Barack Obama am Dienstag zur Verbesserung des Patentwesens verkündete. Im Wesentlichen soll das USPTO Firmen, Experten und der Öffentlichkeit neue Möglichkeiten eröffnen, auf bereits Bekanntes hinzuweisen. Solche Informationen erleichterten es den Patentprüfern, den Neuigkeitsgehalt eines Antrags zu entscheiden.

In einem Blog-Beitrag weist der Patentantwalt Denis Crouch darauf hin, dass Dritte das USPTO schon seit September 2012 auf Prior Art hinweisen könnten. Allerdings stünden den rund 500.000 offenen Patentanträgen lediglich rund 1200 Mitteilungen dieser Art gegenüber. "[...]Die Nutzer des Patentsystems sind einfach nicht interessiert und nutzen die vorhandenen Möglichkeiten nicht", meint er.

Zweiter Schritt zu einer höheren Patentqualität soll eine bessere Schulung der Prüfer sein. Sie müssten "mit sich schnell ändernden Technikfeldern" zurechtkommen, meint Obama. Die US-Regierung fordert deshalb Erfinder auf, Zeit und Kenntnisse zur Weiterbildung der Prüfer beizusteuern.

Schließlich soll das USPTO Erfindern ohne rechtlichen Beistand dabei helfen, kostenlos Beistand zu bekommen. Dieses "Pro-Bono"-Programm existiert bereits und soll auf alle 50 Bundesstaaten ausgedehnt werden. Außerdem äußerte sich Obama auch zu älteren Verfahren, etwa für eine konsequente Veröffentlichung der Eigentümerschaft eines Patents und zum Schutz von Endanwendern vor Patentklagen.

Begleitet werden diese rein administrativen Schritte von Diskussionen in Kongress und Repräsentantenhaus über Gesetzesänderungen. Dabei ist unter anderem geplant, den unterlegenen Kläger in einem Patentprozess die Kosten des Gegners tragen zu lassen. Das soll erpresserischen Missbrauch von Patentverletzungsklagen eindämmen: Viele Beklagte akzeptieren lieber einen außergerichtlichen Vergleich, weil sie die hohen Verfahrenskosten scheuen, die sie sogar bei einem Sieg zu tragen hätten. (ck)