Bundespatentgericht: Microsofts Kartenpatent ist nichtig

Trotz Nachbesserungen hat das Bundespatentgericht ein Schutzrecht Microsofts für nichtig erklärt. Der Konzern hatte wegen dessen angeblicher Verletzung unter anderem Motorola verklagt und will gegen die Entscheidung vorgehen.

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Von
  • Christian Kirsch

Vor dem Bundespatentgericht (BPatG) hat Microsoft eine herbe Niederlage einstecken müssen: Die Richter erklärten sein Patent EP0845124 (Computersystem zum Identifizieren lokaler Hilfsquellen und Verfahren hierfür) für nichtig. Es ließ sich auch von Nachbesserungen der Ansprüche während des Verfahrens nicht überzeugen. Das berichtet der Patentbeobachter Florian Müller in seinem Blog. Microsofts Anwälte kündigten unmittelbar nach der Verhandlung an, die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Die schriftliche Urteilsbegründung dürfte erst in einigen Wochen vorliegen.

Das Patent mit dem eigenartigen Titel soll eine Technik schützen, die Geodaten auf einem Server speichert und Karten oder Ausschnitte davon auf einem Client anzeigt. Microsoft klagt wegen seiner angeblichen Verletzung vor dem Landgericht München I gegen Motorola und dessen Noch-Mutter Google. Dieses Verfahren war wegen der Nichtigkeitsklage vor dem BPatG unterbrochen worden. Es dürfte weiterhin auf Eis liegen, bis der BGH als letzte Instanz darüber entschieden hat.

Müller weist darauf hin, dass es Microsoft mit einer rechtlichen Klärung eilig haben dürfte, da das Schutzrecht 2015 ausläuft. Der Windows-Hersteller hat mit vielen Anbietern von Android-Smartphones Lizenzabkommen über die Nutzung seiner Patente geschlossen, die ihm angeblich 2 Milliarden US-Dollar pro Jahr einbringen. Motorola hat bislang keinen solchen Vertrag unterschrieben. (ck)