Anti-Piraterieabkommen ACTA gegen Filesharing

Die Plattform Wikileaks hat Vorarbeiten für das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht. Sie bestätigen, dass das Abkommen auch Filesharing umfassen soll. Unklar ist noch die Internet-Kappung für Urheberrechtsverletzer.

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Die Whistleblower-Plattform Wikileaks hat am Wochenende mehrere Entwürfe (PDF-Datei) für ein internationales, heftig umstrittenes Anti-Piraterieabkommen veröffentlicht, an dem führende Industrienationen einschließlich der EU sowie aufstrebende Länder wie Mexiko und Marokko auf Initiative der USA und Japans derzeit hinter verschlossenen Türen arbeiten. Vor allem das angehängte letzte "Diskussionspapier" von Mitte Oktober bestätigt die Befürchtungen zivilgesellschaftlicher Organisationen, dass sich die vorgesehenen Strafsanktionen auch gegen Filesharing richten sollen.

So würden sich die beteiligten Staaten mit der Ratifizierung des geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) etwa verpflichten, Markenrechts- und Copyrightverstöße auf gewerblicher Basis zu kriminalisieren, auch wenn diese ohne "direkten oder indirekten finanziellen Vorteil" oder entsprechende Motivation zur unlauteren Bereicherung begangen werden. Als Sanktionen sollen Haftstrafen oder Geldbußen vorgesehen werden, die als "Abschreckung" für künftige vergleichbare Handlungen gedacht sind. Es gehe darum, dem Rechtsverletzer jeden monetären Anreiz zu nehmen, heißt es in dem auch bereits als "Pirate-Bay-Killer" gehandelten, jetzt schwarz auf weiß nachlesbaren Absatz. Die Anfang April von der US-Regierung herausgegebene Zusammenfassung der derzeit diskutierten Struktur des Vertragsentwurfs schwieg sich über die entsprechende Passage dagegen aus.

Weiter machen die offenbar heimlich abfotografierten und teils schwer lesbaren ACTA-Papiere an verschiedenen Stellen deutlich, dass an den Rechteinhabern auch im Fall eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen Produktpiraten und Raubkopierer möglichst wenig Verfahrenskosten und andere mit Hinweisen auf Rechtsverletzungen verknüpfte Ausgaben hängen bleiben sollen. Aufschlussreich sind ferner die Kommentare einzelner Verhandlungsparteien zu einer Entwurfsversion von Ende Juli 2008. Demnach sprach sich die EU damals für die Einführung eines allgemeinen Prinzips an, wonach das Abkommen nicht mit bereits bestehenden materiellen Rechtsgrundlagen der Vertragspartner in Konflikt geraten dürfe. Bestimmungen der unterzeichnenden Länder, die Rechteinhaber "stärker begünstigen" als die umrissenen Klauseln, sollten zudem nicht berührt werden.

Nach wie vor keine Aufschlüsse bringt das Dokument über den geplanten Abschnitt zur "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt", der sich nach offizieller Darstellungsweise noch in der Debatte befindet. Dabei soll es auch um die "Rolle und Verantwortung" der Zugangs- und Diensteanbieter sowie potenzielle Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zum Kappen von Internetanschlüssen bei wiederholten Copyrightverletzungen im Netz gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz gehen, über den derzeit vor allem in Frankreich der Gesetzgeber in einer sich immer länger hinziehenden Auseinandersetzung verhandelt.

Zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)