Kein Live-Stream vom Filesharing-Verfahren in Boston
Ein Berufungsgericht untersagt die Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal beim Verfahren der RIAA gegen Joel Tenenbaum.
Nun scheint es besiegelt zu sein: Ein Berufungsgericht hat die Ausnahmegenehmigung der Bostoner Richterin Nancy Gertner für einen Live-Webcast kassiert. Damit fällt die vom Verteidiger des 2007 von der RIAA wegen illegalen Filesharings verklagten Joel Tenenbaum, dem Harvard-Professor Charles Nesson geforderte Direktübertragung der für den 30. April angesetzten Verhandlung wohl aus.
Als Begründung (PDF-Datei) dafür, dem Antrag der Musikindustrie stattzugeben, schreiben die Richter des US Court of Appeals for the First Circuit, dass Richterin Nancy Gertner bei der Bewilligung der Ausnahmegenehmigung eine ältere Entscheidung eines anderen Gerichts "eindeutig falsch interpretiert" habe.
Siehe dazu auch:
- joelfightsback Twitter-Stream der Verteidigung
- Website des Harvard-Teams
- US-Regierung nimmt Stellung in Filesharing-Verfahren
- Immer noch kein Live-Stream aus Filesharing-Verfahren
- Zur Live-Übertragung vorgesehene Anhörung in Filesharing-Prozess verschoben
- US-Musikindustrie will Livestream aus Gerichtssaal verhindern
- Filesharing-Verfahren live im Internet
- Harvard-Professor fordert Live-Übertragung ins Internet
- Harvard-Professor verteidigt in Filesharing-Fall
- US-Musikindustrie: Das Ende der "Schreckensherrschaft"?
- US-Musikindustrie gibt Massenklagen auf
(ciw)