Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vorgestellt

Gerhart Baum sagte zur Vorstellung der Verfassungsbeschwerde, das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Sicherheitsbelange würden auf Kosten der Freiheit der Bürger ausgeweitet, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Online-Durchsuchung.

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat heute die von ihr unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt. An das Bundesverfassungsgericht wenden sich unter anderem der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum und der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Jörg-Dietrich Hoppe.

Baum erläuterte, das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Dabei sei die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger hervorzuheben, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt und der Schutz von Patienten, Mandanten und Informanten relativiert. Von den Auswirkungen des Gesetzes seien nicht nur einige Berufsgruppen, sondern alle Bürger betroffen.

Durch das seit Anfang dieses Jahres geltende, von der Opposition im Bundestag massiv kritisierte Gesetz wurden dem BKA umfangreiche neue Befugnisse eingeräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation mitsamt der Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meinte Ende 2008, das Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen und dort vermutlich eingegrenzt werden. Seinerzeit hatten Baum und andere bereits angekündigt, nach Karlsruhe gehen zu wollen. Im Januar dieses Jahre hat bereits die Bürgerrechtlerin Bettina Winseman dort gegen das BKA-Gesetz Beschwerde eingereicht. (anw)