MP3tunes-Gründer soll 41 Millionen Dollar für Copyright-Verletzung zahlen
Geschworene in New York haben Michael Robertson zu der Millionenzahlung verurteilt. Er will in Berufung gehen.
Michael Robertson, Gründer von MP3tunes und Sideload, soll rund 41 Millionen US-Dollar zahlen (rund 30 Millionen Euro), davon etwa 7,5 Millionen Strafschadenersatz. So haben Geschworene am Mittwoch im New York entschieden. Eine schriftliche Ausfertigung der komplexen Entscheidung liegt noch nicht vor. Sogar die beteiligten Anwälte werden mehrere Tage brauchen, die exakte Summe zu berechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Robertson will in Berufung gehen.
Robertson hatte MP3tunes im Jahr 2005 als Downloadshop für DRM-freie Musik eingerichtet. Darüber hinaus konnten Kunden ihre legal gekauften Musikdateien in ein virtuelles Schließfach legen – bei den großen Anbietern ist das heutzutage Standard. Die Dateien konnten aber nicht mit Dritten geteilt werden. Amazon.com erteilte eine Sublizenz für die Darstellung von Albencovern. Das Schwesterprojekt Sideload war eine Suchmaschine für Musik. Kunden von MP3tunes konnten bei Sideload gefundene Musikstücke in ihre Musiksammlung übernehmen.
Robertson sieht sich unschuldig
2007 klagten das Label EMI und der EMI-Verlag MP3tunes sowie Robertson persönlich wegen der Verletzung ihrer Rechte an Musikaufnahmen, -kompositionen sowie den Covern. (Capital Records v. MP3tunes LLC et al, U.S. District Court, Southern District of New York, No. 07-09931). Vergangene Woche wurden beide Beklagten für schuldig befunden. Da es MP3tunes und Sideload nicht mehr gibt, haben die Geschworenen nur die von Robertson zu zahlende Summe ermittelt.
Robertson ist nach wie vor davon überzeugt, unschuldig zu sein. Außerdem fehle dem Urteil der Geschworenen die Rechtsgrundlage, seine Unternehmen hätten die Vorschriften des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) befolgt. Zudem habe EMI im Verfahren keinen Schaden nachgewiesen. Die Entscheidung zieht offenbar gesetzlich vorgesehen Pauschalbeträge heran.
Unstrittig ist, dass Robertson in seinem persönlichen Account MP3-Dateien aus dem EMI-Katalog gespeichert hatte. Der Beklagte meint, EMI habe diese Dateien damals selbst zu Werbezwecken kostenfrei in Umlauf gebracht. Das Label bestreitet das: Vor 2007 sei jede einzelne EMI-MP3 im Netz illegal gewesen. Die Geschworenen glaubten EMI. Laut Robertson entfallen 37 Millionen der 41 Millionen Dollar auf diesen Bereich.
Er nennt auch zwei Beispiele aus der Entscheidung: Für einen Link zu einer Musikdatei, den er nicht selbst gesetzt hatte, solle er nun 100.000 Dollar zahlen. Für den persönlichen Download einer Datei, die er auf spin.com gefunden hatte, sei er zu 10.000 Dollar verurteilt worden. (anw)