Pflicht zu Rückfahr-Kameras in US-Autos

Ab 2018 müssen neue US-KFZ unter 4,5 Tonnen eine Rückfahrkamera haben. Pro gerettetem Menschenleben kostet das 16 bis 26 Millionen Dollar.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 222 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die meisten neuen KFZ, die ab Mai 2018 hergestellt und in den USA verkauft werden, müssen so gestaltet sein, dass der Fahrer den Bereich unmittelbar hinter dem Fahrzeug sehen kann. Dieser einsehbare Bereich muss mindestens zehn mal 20 Fuß (gut drei mal sechs Meter) groß sein. Daraus folgt eine Pflicht zur Installation eines Displays und einer rückwärts gewandten Kamera. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

Suzukis Aprilscherz war das Sondermodell "Swift Selfie" mit einer Selfie-Kamera über dem Rückspiegel. Sie hülfe bei der NHTSA nicht.

(Bild: Suzuki)

Die Maßnahme soll die Anzahl jener Opfer reduzieren, die nicht in einem KFZ sitzen und durch ein rückwärts fahrendes KFZ zu Schaden kommen. Laut NHTSA sind das in den USA 267 Getötete pro Jahr und geschätzt 15.000 Verletzte. 210 der Todesopfer entfallen auf Fahrzeuge, die unter die neuen Vorschriften fallen.

Die Kamerapflicht gilt für fast alle KFZ mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.536 Kilogramm oder weniger. Nicht erfasst sind schwerere Fahrzeuge sowie Anhänger und Motorräder. 45 Tage ab Veröffentlichung der neuen Vorschriften im Federal Register haben Hersteller Zeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Erfolgsaussichten solcher Anträge sind allerdings gering.

Die NHTSA geht davon aus, dass 2018 knapp drei Viertel der Neufahrzeuge sowieso schon über einschlägige Kamerasysteme verfügen werden. Das restliche Viertel wird nun dazu gezwungen. Dadurch können laut Behördenschätzung 13 bis 15 Menschenleben im Jahr gerettet und 1.125 bis 1.332 Verletzte vermieden werden.

Die Behörde hat auch die erwarteten Kosten auf die Geretteten umgelegt und kommt dabei auf einen Preis von 15,9 bis 26,3 Millionen US-Dollar pro gerettetem Menschenleben (auf Basis der Dollarkaufkraft aus dem Jahr 2010). Andere Systeme, etwa mit Spiegeln, hätten zu einem höheren Preis je Menschenleben geführt, sagt die NHTSA. Ihre Berechnung setzt voraus, dass ein Teil der zur Kamera gezwungenen Fahrzeuge sowieso schon ein Display hätte und nur die Kamera dazukommt.

Außerdem ist eine Sachkostenersparnis berücksichtigt. Diese soll sich so ergeben: Die mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge werden beim Zurückschieben voraussichtlich weniger Sachschäden verursachen. Andererseits fallen bei Auffahrunfällen höhere Reparaturkosten an. Als Saldo bleibt laut Berechnung eine durchschnittliche Ersparnis von zehn bis 13 US-Dollar (2010) über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs.

Die Einführung erfolgt in Stufen: Ab 2016 gilt die Kamerapflicht für mindestens zehn Prozent der Neufahrzeuge jeden Herstellers, ab 2017 für 40 Prozent und ab 2018 für 100 Prozent (jeweils 1. Mai). Ab 1. Mai 2018 greifen zudem detaillierte Vorschriften über die Größe des Bildes, maximale automatische Aktivierungszeit nach Einlegen des Rückwärtsgangs (zwei Sekunden), Zeitpunkt der automatischen Bildabschaltung nach Wechsel in einen Vorwärtsgang, Haltbarkeit der Anlage und wie das Kamerabild (nicht) deaktiviert werden kann. Gegenwärtig übliche Systeme erfüllen diese Voraussetzungen häufig nicht. (ds)