EU-Kommission bei Regulierung auf Kompromisskurs

Mit einem Kompromissvorschlag zur europäischen Regulierung kommt die EU-Kommission der massiven Kritik am geplanten Superregulierer entgegen und plädiert nun für eine abgespeckte Behörde.

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Die EU-Kommission hat einen Kompromissvorschlag für die europäische Telekommunikationsregulierung vorgelegt, in dem sie vom bisherigen Brüsseler Anspruch auf eine starke zentrale Regulierungsbehörde abrückt. Der neue Vorschlag berücksichtigt die Änderungswünsche des EU-Parlaments, wo die Kommissionspläne auf heftigen Widerstand gestoßen waren.

Die vorgesehene europäische Regulierungsbehörde soll nun "wesentlich kleiner und mit weniger Kompetenzen ausgestattet" werden. Es werde ein "schlankes und effizientes Büro" konzipiert, das sich auf Regulierungsfragen im Telekommunikationsbereich konzentrieren und keine Kompetenzen für Funkfrequenzen oder die Netzsicherheit haben solle. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werde daher die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) nicht mit dem neuen Gremium zusammengelegt.

Zudem würden unabhängige nationale Regulierer das Kernstück des neuen Büros bilden, für das die Bezeichnung "Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation" vorgesehen sei. Die Regulierer sollen überdies den Geschäftsführer der Behörde bestimmen, ferner die Konsultationsprozesse mit nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden und nach dem korrigierten Vorschlag die nationalen Telekommunikationsbehörden zudem tätig werden können, um eine Mindestqualität für Internetnutzer sicherzustellen und die Netzneutralität in Europa aufrechtzuerhalten.

Bei der Funkfrequenzpolitik strebt die Kommission eine bessere Zusammenarbeit auf politischer Ebene an. Zugleich sei aber sicherzustellen, dass die erhöhte Flexibilität bei der Frequenznutzung dadurch nicht eingeschränkt und die Förderung des drahtlosen Breitbandzugangs in ländlichen und außerstädtischen Gebieten nicht in Frage gestellt wird. Wie von den Volksvertretern vorgeschlagen, soll sich die Rolle der Kommission bei der Koordinierung der Bedingungen und Verfahren für Frequenznutzungsrechte eindeutig auf "europaweite Dienste" konzentrieren.

Die Kommission bekräftigt ferner die Notwendigkeit, Telekommunikationsbetreiber dazu zu verpflichten, den Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit Verstöße gegen den Datenschutz und entsprechende Pannen mitzuteilen. Die betroffenen Personen seien grundsätzlich schnell, einfach und effektiv zu benachrichtigen. Zum Streit um die Fassung von IP-Adressen im künftigen EU-Datenschutzrecht für elektronische Dienste hat die Behörde nicht Stellung genommen. (Stefan Krempl) / (vbr)