Elektromobilitätsgesetz: Privilegien für Elektroautos

Das Bundesverkehrs- und und das Bundesumweltministerium haben Eckpunkte für ein neues Gesetz vereinbart. Elektroautos sollen im Straßenverkehr Vorteile bekommen.

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Die Bundesregierung will den Umstieg auf Elektrofahrzeuge beliebter machen. Dazu haben sich nun das Bundesverkehrs- und und das Bundesumweltministerium haben auf Eckpunkte für ein Elektromobilitätsgesetz verständigt. Darin wird laut einem Bericht des Handelsblatts festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb Vorteile erhalten. Den Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes müssen die Minister noch abzeichnen.

In einer ersten Stufe sollen Fahrer von anerkannten Elektroautos Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonderparkplätze nutzen können. In einem zweiten Schritt will der Bund Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen.

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(Bild: heise Autos)

Neben reinen Elektrofahrzeugen sollen auch Plug-In-Hybride privilegiert werden, wenn sie einen echten Umweltvorteil aufweisen. Dafür muss ihre elektrische Reichweite groß genug sein, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen. Eine Plakette sollen Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Bis 2017 sollen fast alle Plug-In-Hybride umfasst sein, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks laut dem Bericht. Ab 2018 muss ein Fahrzeug 40 statt 30 Kilometer elektrisch fahren können. Die Hersteller sollen so ausreichend Zeit haben, die Akkus weiterzuentwickeln. (anw)